Arbeitnehmerhaftung - wer zahlt, wenn‘s scheppert? Haftungsrecht im Arbeitsverhältnis

Wenn Maria jeden Tag zur Arbeit geht, können ihr Fehler unterlaufen. Dabei besteht die Möglichkeit, dass sie der Arbeitgeberin oder einer Dritten Schaden zufügt. Muss Maria diesen Schaden ersetzen?

Wenn Maria einen Schaden verursacht, ist zu unterscheiden, ob dieser Schaden bei ihrer Arbeitgeberin oder bei einer Dritten entsteht. Die Arbeitgeberin hat einen Anspruch auf Ersatz ihres Schadens, wenn Maria ihre arbeitsvertragliche Pflicht, Schäden zu vermeiden, verletzt, gerade durch diese Pflichtverletzung einen Schaden verursacht und vorsätzlich oder fahrlässig handelt.

Vorsatz und Fahrlässigkeit
Vorsatz liegt dann vor, wenn Maria weiß, dass sie durch eine bestimmte Handlung einen Schaden herbeiführen wird und dies auch will oder zumindest billigend in Kauf nimmt. Diese Fälle dürften im betrieblichen Alltag eher selten vorkommen. Fahrlässiges Handeln dagegen ist häufiger zu beobachten. Dabei definiert das Gesetz selbst, was Fahrlässigkeit ist: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“

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