
Was ändert sich 2021 bei Gesundheit und Pflege?
Im Bereich Gesundheit und Pflege gibt es mit dem neuen Jahr einige Änderungen und Neuerungen. Wir haben die wichtigsten für euch zusammengefasst.
Im Bereich Gesundheit und Pflege gibt es mit dem neuen Jahr einige Änderungen und Neuerungen. Wir haben die wichtigsten für euch zusammengefasst.
Die EVG hat die Verlängerung der Akuthilfen für pflegende Angehörige begrüßt. Sie leisten in der Corona-Pandemie Enormes und springen ein, wenn die professionelle Pflege ausfällt. „Es ist daher ein wichtiger Schritt, dass der Deutsche Bundestag die Akuthilfen für pflegende Angehörige um drei Monate verlängert hat“, sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.
Die EVG hat die geplante Verlängerung der Corona-Regelung für Eltern begrüßt. Es sei ein richtiges Signal, dass die Verdienstausfalls-Entschädigungs-Regelung für Eltern um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert werden soll, sagte EVG-Vize Martin Burkert. Diese Regelung greift, wenn Kinder wegen Schul- und Kitaschließung zu Hause betreut werden müssen.
Wie kann Pflege bezahlbar bleiben, ohne Betroffene finanziell zu überlasten? Wie kann verhindert werden, dass Eigenanteile an pflegebedingten Kosten immer weiter steigen? Fragen, die nicht nur die EVG-Senior*innen umtreiben. Der EVG-Bundesvorstand hat hierzu ein Positionspapier verabschiedet. Für die EVG ist klar: Pflege ist eine gesamt-gesellschaftliche Aufgabe und muss solidarisch finanziert werden.
Die Sorge vor neuerlichen Einschränkungen wächst. Was ist, wenn Schulen und Kindergärten wieder geschlossen werden? Nicht zuletzt um klare Regelungen zu setzen, haben wir die Tarifverhandlungen mit der DB AG - im Rahmen des „Bündnis für unsere Bahn“ - vorgezogen und konnten so für Euch vereinbaren:
Die EVG begrüßt das schnelle Reagieren der Bundesregierung in der Corona-Krise, mahnt aber an, eine Lösung für pflegende Angehörige zu finden. Diese werden im heute vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzespaket nicht berücksichtigt.
„Noch immer liegt die Hauptlast bei der Pflege bei Frauen. Noch immer verdienen Frauen schlechter als Männer. Diese Ungleichheiten müssen wir beenden“, sagt Martin Burkert stellvertretender Vorsitzender der EVG.
Seit 1995 gibt es sie - die soziale Pflegeversicherung. Vor ihrer Einführung konnten rund 80 Prozent aller in Pflegeeinrichtungen lebenden Menschen die Kosten nicht alleine tragen - bekamen unterstützende Leistungen durch die Sozialämter. Die Menschen vor der Sozialhilfe zu schützen war einer der Hauptgründe zur Schaffung dieser fünften Säule der Sozialversicherung.
Das von der EVG im Jahr 2015 initiierte Projekt beim DB-Konzern für bezahlbare Wohnungen nimmt immer mehr an Fahrt auf. So das positive Fazit von Susanne Kittner, Leiterin Sozialleistungen der DB AG.
Die EVG begrüßt das geplante Pflegestärkungsgesetz (PSG) III. Es befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Mit dem PSG III sollen die Kommunen wieder stärker in die Pflege eingebunden werden. Dies erscheint sinnvoll, da im nächsten Jahr auch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird.