Corona-Regelung für Eltern: EVG begrüßt geplante Verlängerung - Pflegende aber nicht vergessen!

Die EVG hat die geplante Verlängerung der Corona-Regelung für Eltern begrüßt. Es sei ein richtiges Signal, dass die Verdienstausfalls-Entschädigungs-Regelung für Eltern um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert werden soll, sagte EVG-Vize Martin Burkert. Diese Regelung greift, wenn Kinder wegen Schul- und Kitaschließung zu Hause betreut werden müssen.

Das reiche jedoch nicht aus, ergänzte Burkert. „Die EVG fordert eine Verlängerung, bis die Corona-Epidemie vorüber ist. Außerdem muss die Bezugsdauer, also die Zeit, in der die Entschädigung in Anspruch genommen werden kann, verlängert werden.“ Die Bezugsdauer müsse sich zudem am tatsächlich vorliegenden Betreuungsbedarf orientieren und nicht auf eine bestimmte Wochenzahl begrenzt werden.

Vergessen werden dürften aber nicht die Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen. Auch sie bräuchten verlässliche Maßnahmen: „Die Bundesregierung muss daher die Akuthilfen für pflegende Angehörige, wie die Freistellung und das Pflegeunterstützungsgeld, über das Jahresende hinaus verlängern und um die mögliche Dauer der Inanspruchnahme erweitern.“

Für die Betroffenen sei wichtig, sich weniger um den wirtschaftlichen Fortbestand durch Lohnausfälle oder finanzielle Mehrbelastungen sorgen zu müssen. „In der EVG erleben wir tagtäglich, wie hilfreich diese Regelungen für viele Menschen sind,“ so Burkert.

Am Donnerstag hatte im Deutschen Bundestag die Anhörung zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz stattgefunden. Zuvor hatte sich Martin Burkert an den Bundesgesundheitsminister und die zuständigen Politiker*innen der Regierungsfraktionen gewandt.