Pflege darf nicht zu Armut führen!

Seit 1995 gibt es sie - die soziale Pflegeversicherung. Vor ihrer Einführung konnten rund 80 Prozent aller in Pflegeeinrichtungen lebenden Menschen die Kosten nicht alleine tragen - bekamen unterstützende Leistungen durch die Sozialämter. Die Menschen vor der Sozialhilfe zu schützen war einer der Hauptgründe zur Schaffung dieser fünften Säule der Sozialversicherung.

Aktuell sind wieder mehr als 30 Prozent der in Einrichtungen untergebrachten Pflegebedürftigen auf Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) angewiesen – Tendenz weiter steigend. Seit Oktober 2018 ist die Eigenbeteiligung im Bundesdurchschnitt um mehr als 110 Euro auf nunmehr fast 1.930 Euro im Monat gestiegen.

Dazu erklärt die für die Pflegepolitik zuständige stellvertretende Vorsitzende der EVG, Regina Rusch-Ziemba: „Wenn das ‚soziale‘ im Begriff unserer sozialen Pflegeversicherung seine Legitimation nicht verlieren soll, muss der Gesetzgeber dringend handeln und dieser Säule der Sozialversicherung eine neue Basis geben.“

Rusch-Ziemba betonte: „Wir brauchen bei der Pflege eine Umstellung von einer Teilkasko zur Vollkaskoversicherung. Wenn immer mehr Menschen die Kosten der Pflege nicht mehr bezahlen können, müssen wir wegkommen, von der teilweisen Übernahme der Pflegekosten hin zur vollständigen Übernahme.“

EVG und DGB schlagen zur Problemlösung eine soziale PflegeBürgerVollversicherung vor. In dieser sollten dann auch Abgeordnete, Selbstständige und neue Beamte (noch zu ernennende Beamte) versichert werden.

„Diese Pflegebürgervollversicherung ist dann so ausgestattet, dass sie sämtliche Pflegekosten übernimmt“, so die EVG Vize Chefin. Sie ist überzeugt: „Nur mit einer Pflegebürgervollversicherung werden wir die neue Armut in der Pflege verhindern können.“

Rusch-Ziemba unterstrich: „Ich bin davon überzeugt, dass die Menschen auch bereit sind etwas mehr Beitrag zu zahlen und damit nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.