
Soziale Pflegeversicherung: Bundesverfassungsgericht nimmt Politik in die Pflicht
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Beitragssätze für die soziale Pflegeversicherung geändert werden müssen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Beitragssätze für die soziale Pflegeversicherung geändert werden müssen.
Heute ist der Internationale Tag der Pflegenden. Ohne die Millionen pflegenden Angehörigen und ohne die Beschäftigten in der Pflege läuft nichts in Deutschland. Nicht erst die Corona-Pandemie hat das gezeigt.
Die EVG begrüßt, dass der Bundestag die Pflege-Akuthilfen verlängert hat. „Pflegende Angehörige sind von den Einschränkungen der Pandemie besonders betroffen. Ausfälle bei stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Pflegedienstleistern führen dazu, dass viele Berufstätige die häusliche Pflege ihrer Angehörigen selbst übernehmen müssen. Das ist belastend und braucht weiter Unterstützung“, so EVG-Vize Martin Burkert.
Ab dem 1. Januar 2022 gibt es im Bereich Pflege und Gesundheit einige Änderungen und Neuerungen, über die wir Euch informieren.
Die neue Ampelregierung will in der anstehenden Wahlperiode eine Reihe von Vorhaben im Bereich Pflege und Gesundheit auf den Weg bringen - so sieht es der Koalitionsvertrag vor. Geplant sind Verbesserungen für die häusliche Pflege. Die Chance auf einen Einstieg in die Pflegebürgervollversicherung wurde aber vertan.
Es ist ein richtungsweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Ausländische Betreuungskräfte in deutschen Haushalten, meistens aus Osteuropa stammende Frauen, haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das gilt auch in den Bereitschaftszeiten. Dieser wichtige Erfolg für eine gerechte Bezahlung der Beschäftigten und gegen das Ausbeutungsmodell „24-Stunden-Pflege“ zeigt zugleich den Abgrund hinter dem Reformstau in der Pflege.
Lange war sie angekündigt, am Freitag wurde sie vom Bundestag verabschiedet: die Pflegereform. Die Erwartungen waren groß, herausgekommen ist leider nur der kleinste gemeinsame Nenner.
Der Bundestag hat am Freitag das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Danach sollen künftig Grundschulkinder der Klasse 1-4 einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden pro Tag (5 Werktage) erhalten. Zunächst soll dieser ab 2026 für die erste Klasse gelten und dann nach und nach erweitert werden. Der Bundesrat muss das Gesetz noch bestätigen.
Am heutigen Internationalen Tag der Pflegenden hat die EVG von der Politik ein Gesamtkonzept gefordert. „Mit dem demographischen Wandel steigt die Zahl der Pflegebedürftigen - gleichzeitig fehlen zigtausende Pflegekräfte. Um die Lücke zu schließen, braucht es von der Politik ein Gesamtkonzept Pflege,“ sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.
„Noch immer liegt die Hauptlast der Care-Arbeit bei Frauen. Noch immer wird diese Arbeit nicht ausreichend gewürdigt und honoriert. Dabei zeigt die aktuelle Lage in drastischer Form, wie wichtig und wie wertvoll sie ist“, sagt EVG-Vize Martin Burkert.