EVG begrüßt Anspruch auf Ganztagsbetreuung und Verlängerung der Pflege-Akuthilfen

Der Bundestag hat am Freitag das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Danach sollen künftig Grundschulkinder der Klasse 1-4 einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden pro Tag (5 Werktage) erhalten. Zunächst soll dieser ab 2026 für die erste Klasse gelten und dann nach und nach erweitert werden. Der Bundesrat muss das Gesetz noch bestätigen.

„Wir begrüßen den Anspruch auf Ganztagsbetreuung. So werden nicht nur Bildungschancen verbessert, sondern durch die bessere Vereinbarkeit und Planbarkeit auch etwas für Familien und Gleichstellung getan. Wir hätten uns den Beginn jedoch früher als erst 2026 gewünscht“, sagt der stellvertretende Vorsitzende der EVG, Martin Burkert.

Auch Nadja Houy, Vorsitzende der Bundesfrauenleitung, begrüßt das Gesetz. „Es geht jedoch aus unserer Sicht nicht weit genug. So brauchen wir zum Beispiel eine kostenlose und qualifizierte Kinderbetreuung über die Kernzeiten hinaus, die nicht nach der Grundschule enden darf.“

„Es sind immer noch meist Frauen, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen, wenn es für Kinder im Grundschulalter keine verlässliche Betreuung gibt, die nicht nur einige Stunden am Tag abdeckt“, so Houy weiter. 

„Die Ganztagsbetreuung fördert daher die gleiche Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt. Das heißt natürlich nicht, dass wir uns nicht weiter für eine gleichberechtigte Aufteilung von Erziehungs- und Sorgearbeit einsetzen werden.“

Die EVG hatte diese und weitere Maßnahmen auch im Zuge der Bundestagswahlen von allen demokratischen Parteien gefordert

Zusätzlich verlängern sich mit dem Gesetz die Akuthilfen für pflegende Angehörige bis Ende des Jahres. „Wir haben die Corona-Pandemie noch nicht überwunden. Gerade pflegende Angehörige brauchen weiter Unterstützung, da sie Enormes leisten, um Beruf und Betreuung in Einklang zu bringen. Mit der Verlängerung der Sonderregelungen ist das nun sichergestellt“, sagt Martin Burkert.

Konkret geht es um eine flexiblere Handhabung von Pflege- und Familienpflegezeit, die Freistellung pflegender Angehöriger bei einer akuten Pflegesituation und den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Arbeitstage.

Außerdem können Berechtigte bis zum 31. Dezember 2021 Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel in Höhe von bis zu 60 Euro weiter abrechnen.

Hinweis: Durch das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert sich außerdem automatisch die Regelungen zur Entschädigung erwerbstätiger Eltern bei KiTa- und Schulschließungen nach § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz.