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EVG und ETF kritisieren Ausnahme bei Mindestlohn im Verkehrsbereich

EVG und ETF kritisieren Ausnahme bei Mindestlohn im Verkehrsbereich

Die EVG hat die Bundesregierung aufgefordert, keinerlei Ausnahmen beim Mindestlohn im Transportgewerbe zu zulassen. „Die Zahlung von Mindestlohn ist keinesfalls beliebig, sondern muss auch weiterhin für alle Fahrten in Deutschland gelten“, machte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner in einer gemeinsam mit Europäischen Transportarbeiterföderation (ETF) verfassten Erklärung deutlich. „Mindestlohn ist unzweifelhaft auch bei Transitfahrten zu zahlen, sowohl auf der Straße, wie auch auf der Schiene", stellte Kirchner fest.

EVG kritisiert Koalitionsbeschluss: Mindestlohn noch nicht auf Prüfstand

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat scharfe Kritik daran geübt, dass die Erfahrungen mit dem Mindestlohngesetz bereits Ende April ausgewertet werden sollen. „Das ist eine aberwitzig kurze Frist“, sagte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner. Es sei zu befürchten, dass die entsprechende Verabredung im Koalitionsausschuss auf Druck der Arbeitgeber zustande gekommen sei.

Mindestlohn nicht aufweichen

Mindestlohn nicht aufweichen

Die EVG warnt mit Nachdruck davor, den Mindestlohn politisch infrage zu stellen. Anlass sind die aktuellen Debatten rund um die Dokumentationspflichten der Arbeitgeber. Angeblich sei der Bürokratieaufwand zu hoch. Dabei ist das Spiel interessierter Kreise durchschaubar. Mit diesen Diskussionen soll dem Mindestlohn ein schlechtes Image verpasst und dessen Aufweichung vorangetrieben werden. Dabei müssen sich die Arbeitgeber jedoch die Frage gefallen lassen, wie sie bislang Arbeitszeiten protokolliert und Gehaltsberechnungen durchgeführt haben.

Drei Monate Mindestlohn: Beginn einer Erfolgsgeschichte

Drei Monate Mindestlohn: Beginn einer Erfolgsgeschichte

Seit drei Monaten gibt es in Deutschland nun den gesetzlichen Mindestlohn. Und siehe da: das Land existiert noch. Und von einer massenhaften Zunahme der Arbeitslosigkeit, wie von manchen vorausgesagt, ist ebenfalls nichts erkennbar. Im Gegenteil. Der Mindestlohn vernichtet Jobs, so lautete die Voraussage. Die Arbeitsmarktstatistiken weisen aber rückläufige Arbeitslosenzahlen aus. Der normale Frühjahrsaufschwung wird also durch Mindestlöhne und seine Kontrollen offenbar keineswegs beeinträchtigt.

Mindestlohn muss auch im Transitverkehr gelten!

Mindestlohn muss auch im Transitverkehr gelten!

Die EVG hält daran fest, dass der deutsche Mindestlohn auch im Transitverkehr auf Straße und Schiene gelten muss. Der EU-Kommission sieht das scheinbar anders - und hat deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Damit fällt die Kommission in alte Fehler zurück. Denn die „Marktfreiheiten“ können nicht wichtiger sein als die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

Mindestlohn: Niedriglöhner und Minijobber profitieren

Mindestlohn: Niedriglöhner und Minijobber profitieren

Der Mindestlohn wirkt! Nach Angaben des Statistischen Bundesamts profitieren vor allem Beschäftigte in Niedriglohn-Branchen sowie die Minijobber. Die Reallöhne in Deutschland sind vom ersten Quartal 2014 bis zum ersten Quartal dieses Jahres um 2,5 Prozent gestiegen, teilte das Bundesamt mit. Dies sei der höchste Anstieg, seit das Bundesamt den Reallohnindex erfasst (2008).