Mindestlohn nicht aufweichen

Die EVG warnt mit Nachdruck davor, den Mindestlohn politisch infrage zu stellen. Anlass sind die aktuellen Debatten rund um die Dokumentationspflichten der Arbeitgeber. Angeblich sei der Bürokratieaufwand zu hoch. Dabei ist das Spiel interessierter Kreise durchschaubar. Mit diesen Diskussionen soll dem Mindestlohn ein schlechtes Image verpasst und dessen Aufweichung vorangetrieben werden. Dabei müssen sich die Arbeitgeber jedoch die Frage gefallen lassen, wie sie bislang Arbeitszeiten protokolliert und Gehaltsberechnungen durchgeführt haben.

Die EVG warnt mit Nachdruck davor, den Mindestlohn politisch infrage zu stellen. Anlass sind die aktuellen Debatten rund um die Dokumentationspflichten der Arbeitgeber. Angeblich sei der Bürokratieaufwand zu hoch. Dabei ist das Spiel interessierter Kreise durchschaubar. Mit diesen Diskussionen soll dem Mindestlohn ein schlechtes Image verpasst und dessen Aufweichung vorangetrieben werden. Dabei müssen sich die Arbeitgeber jedoch die Frage gefallen lassen, wie sie bislang Arbeitszeiten protokolliert und Gehaltsberechnungen durchgeführt haben.

Unsere Gewerkschaft unterstützt deshalb auch eine Initiative von Gesamtbetriebsräten des deutschen Gastgewerbes. Diese hatten in einem offenen Brief an die Mitglieder des Bundestages ihrem Unmut Luft gemacht und vor Veränderungen an der Gesetzgebung gewarnt.

Noch einmal bekräftigte die EVG, dass es auch keinerlei Ausnahmen beim Mindestlohn im Transportgewerbe geben darf. Die Zahlung muss auch weiterhin für alle Fahrten in Deutschland gelten- auch bei Transitfahrten, sowohl auf der Straße, wie auch auf der Schiene. EVG und die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) hatten bereits in einer Erklärung moniert, dass die Europäische Kommission bislang keine Maßnahmen ergriffen habe, um die soziale Situation im Sinne der Beschäftigten allgemein zu verbessern.

Deshalb müssten weiterhin die Mitgliedstaaten nationale Lösungen finden, um Lohn- und Sozialdumping im Straßen- und Schienenverkehr zu unterbinden. EVG und die ETF erwarten deshalb von der Bundesregierung, dass sie keine Änderungen in den Mindestlohnvorschriften für die Beschäftigten der Transportbranche beschließt. Der deutsche Mindestlohn ist ein wichtiger Schritt zur Angleichung/Vereinheitlichung der sozialen Standards in Europa.

Zugleich übte unsere Gewerkschaft erneut scharfe Kritik daran, dass die Erfahrungen mit dem Mindestlohngesetz bereits Ende April ausgewertet werden sollen. Ursprünglich war das erst für den Sommer vorgesehen. Die jetzige Frist ist aberwitzig. Die Mindestlohnkommission, die die weitere Entwicklung festlegen soll, kommt erst Mitte Juli zusammen. Nach Auffassung unserer Gewerkschaft darf diesen Beratungen nicht vorgegriffen werden.