Mindestlohn: DGB gegen Einschränkung der Dokumentationspflicht

Der DGB hat sich gegen eine Einschränkung der Dokumentationspflicht beim Mindestlohn ausgesprochen. Die Mindestlohn-Verordnung verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitszeit von bestimmten Arbeitnehmern exakt zu dokumentieren. Dies betrifft vor allem Geringverdiener. Eine Einschränkung dieser Pflicht wäre ein „Spiel mit dem Feuer“, sagte Vorstandsmitglied Stefan Körzell.

Der DGB hat sich gegen eine Einschränkung der Dokumentationspflicht beim Mindestlohn ausgesprochen. Die Mindestlohn-Verordnung verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitszeit von bestimmten Arbeitnehmern exakt zu dokumentieren. Dies betrifft vor allem Geringverdiener. Eine Einschränkung dieser Pflicht wäre ein „Spiel mit dem Feuer“, sagte Vorstandsmitglied Stefan Körzell.

Vor allem Minijobber müssten darauf vertrauen können, dass der Mindestlohn kein leeres Versprechen sei, sondern auch gezahlt und nicht vorenthalten werde. Eine ordentliche Dokumentation biete die Grundlage dafür, zu überprüfen, ob der Mindestlohn auch wirklich gezahlt werde.

Eine Studie habe gezeigt, dass Minijobber besonders häufig von Arbeitsvertragsverletzungen betroffen seien. „Bei Krankheit und Urlaub z.B. erfolgt häufig nicht die gesetzlich vorgeschriebene Entgeltfortzahlung“, so Körzell. Zahlreiche Anrufer der Mindestlohn-Hotline seien geringfügig Beschäftigte. Bei Minijobs sei keine gesetzliche Stundengrenze vorgesehen. „Es ist deshalb richtig, dass es diese konkrete Dokumentationspflicht gibt“, betonte Körzell.