EVG kritisiert Koalitionsbeschluss: Mindestlohn noch nicht auf Prüfstand

Die EVG hat scharfe Kritik daran geübt, dass die Erfahrungen mit dem Mindestlohngesetz bereits Ende April ausgewertet werden sollen. „Das ist eine aberwitzig kurze Frist“, sagte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner. Es sei zu befürchten, dass die entsprechende Verabredung im Koalitionsausschuss auf Druck der Arbeitgeber zustande gekommen sei.

Die EVG hat scharfe Kritik daran geübt, dass die Erfahrungen mit dem Mindestlohngesetz bereits Ende April ausgewertet werden sollen. „Das ist eine aberwitzig kurze Frist“, sagte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner. Es sei zu befürchten, dass die entsprechende Verabredung im Koalitionsausschuss auf Druck der Arbeitgeber zustande gekommen sei. „Die Arbeitgeberverbände wollen den Mindestlohn nicht und kommen jeden Tag mit einem neuen Kritikpunkt um die Ecke. Sollte die Bundesregierung die Auswertung des Mindestlohngesetzes zum Anlass nehmen, erste Veränderungen im Sinne der Arbeitgeber vorzunehmen, können wir sie davor nur eindringlich warnen.“

Ursprünglich war vorgesehen, im Sommer 2015 eine erste Auswertung des Gesetzes vorzunehmen. Die Mindestlohnkommission, die die weitere Entwicklung des Mindestlohns festlegen soll, kommt am 14. Juli zu ihrer nächsten Sitzung zusammen. „Der Bewertung durch diese Kommission sollte nicht vorgegriffen werden“, so Kirchner.

Der EVG-Vorsitzende wies auch darauf hin, dass der gesetzliche Mindestlohn auch für tarifgebundene Branchen wichtig sei. „Die Bahnbranche zum Beispiel hatte über Jahre hinweg massiv mit Dumpinglöhnen zu kämpfen.“ Der Wettbewerb sei im Wesentlichen über Lohnkosten geführt worden. „Wir haben diesen Wettbewerb unter großen tarifpolitischen Anstrengungen reguliert. Der gesetzliche Mindestlohn zieht eine zusätzliche Auffanglinie ein, die die Beschäftigten vor unlauterem und ausbeuterischem Wettbewerb schützt.“