Nach massiver Kritik: Telefon-Krankschreibung nun doch wieder möglich
Die massive Kritik, auch seitens des DGB, hat sich gelohnt: Krankschreibungen wegen Erkältungen sind in der Corona-Krise nun doch wieder auch per Telefon möglich.
Die massive Kritik, auch seitens des DGB, hat sich gelohnt: Krankschreibungen wegen Erkältungen sind in der Corona-Krise nun doch wieder auch per Telefon möglich.
Arbeiten in der Corona-Pandemie, das regelt die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel. „Nach monatelangen Verzögerungen durch die Arbeitgeber haben unsere Kolleginnen und Kollegen jetzt mehr Verbindlichkeit“, sagt Martin Burkert, stellvertretender EVG-Vorsitzender. „Mit der neuen Arbeitsschutzregel verbessert sich die Situation der Beschäftigten. Es ist wichtig, dass sie in Zeiten der Pandemie sicher arbeiten können und vor einer Infektion bei der Arbeit geschützt werden”.
Jetzt zeigt sich, wie gut es war, dass wir als EVG die Tarifverhandlungen vorgezogen haben, um im Rahmen des „Bündnis für unsere Bahn“ frühzeitig ein Corona-Hilfspaket für Euch abzuschließen. Dabei konnten wir die auf dem Infektionsschutzgesetz basierenden Regelungen verbessern und Euren Entgeltfortzahlungsanspruch erhöhen, wenn Ihr Euch selber um die Betreuung Eurer Kinder kümmern müsst.
Die Bundesregierung hat die Arbeitgeber verpflichtet, für ihre Beschäftigten, die nicht im Home-Office arbeiten, kostenlose Corona-Tests anzubieten.
Ab dem 1. Januar 2022 gibt es im Bereich Pflege und Gesundheit einige Änderungen und Neuerungen, über die wir Euch informieren.
So schön es ist, die Sommerhitze im eigenen Garten oder im Eiscafé zu genießen, so beschwerlich kann das Arbeiten unter diesen Bedingungen sein. Bei hohen Temperaturen leiden viele Menschen am Arbeitsplatz - drinnen oder draußen - unter Kopfschmerzen, Übelkeit, Kreislaufbeschwerden oder Sonnenbrand.
Lebensmittel, Energie, Steuern, Gasumlage, Inflation – jetzt sollen auch die Krankenversicherungsbeiträge um weitere 0,3 Prozent angehoben werden. So plant es das Gesundheitsministerium in einem entsprechenden Gesetzentwurf. Betroffen davon wären alle Beschäftigten, die gesetzlich versichert sind.