Freistellung bei Corona: Besser als der gesetzliche Anspruch

Jetzt zeigt sich, wie gut es war, dass wir als EVG die Tarifverhandlungen vorgezogen haben, um im Rahmen des „Bündnis für unsere Bahn“ frühzeitig ein Corona-Hilfspaket für Euch abzuschließen. Dabei konnten wir die auf dem Infektionsschutzgesetz basierenden Regelungen verbessern und Euren Entgeltfortzahlungsanspruch erhöhen, wenn Ihr Euch selber um die Betreuung Eurer Kinder kümmern müsst.

Derzeit gibt es glücklicherweise (noch) keinen bundesweiten Lockdown. Augenblicklich wird eine behördliche Quarantäne oftmals nur für einzelne Klassen oder Gruppen angeordnet. Viele Betroffene stellen sich die Frage: Welche Freistellungs- und Entgeltansprüche habe ich, wenn mein Kind in Quarantäne muss?

Für Mitglieder der EVG haben wir das ganz klar geregelt: Schon eine Teilschließung von Kindergarten oder Schule reichen für einen Freistellungsanspruch aus.

Dann können bis Ende dieses Jahres bis zu 50 Tage Arbeitsbefreiung (Alleinerziehende bis zu 100 Tage) in Anspruch genommen werden. Bereits genommene Tage werden angerechnet, um eine Gleichbehandlung aller zu gewährleisten.

Für die besondere Freistellung reicht ein formloser schriftlicher Antrag – der auch per E-Mail an die jeweilige Führungskraft geschickt werden kann. Diese prüft den Antrag und sollte ihn genehmigen. Denn während das Infektionsschutzgesetz (IfSG) nur von einer „Kann-Regelung“ spricht, haben wir Deinen Freistellungsanspruch im Tarifvertrag geregelt. Im Infektionsschutzgesetz ist auch festgelegt, dass dann 67 Prozent des Bruttoentgelts entschädigt werden. Für unsere Mitglieder haben wir diese Regelung im Rahmen der Verhandlungen zum „Bündnis für unsere Bahn“ deutlich verbessern können.

Bei der DB AG steigt die Entschädigungssumme auf 80 Prozent des Bruttoentgelts, wobei der Auszahlungsbetrag auf 100 Prozent des Nettoentgelts begrenzt ist.

Freistellungsansprüche gibt es zudem für alle, die Angehörigen zu Hause pflegen. Wenn die Betreuung nicht anderweitig abgedeckt werden kann, hast Du bis Ende des Jahres einen Anspruch auf bis zu 20 Tage Arbeitsbefreiung.

Die EVG hat somit für ihre Mitglieder ein umfassendes Corona-Hilfspaket abgeschlossen und damit Weitsicht und Handlungsstärke gezeigt, als diese nötig war.