Corona-Virus: Eltern müssen unter Fortzahlung des Lohns zu Hause bleiben können

Wenn Schulen und Kitas wegen Corona-Verdachts schließen, bedeutet das für die Eltern eine besondere Herausforderung. Die EVG fordert deshalb Arbeitgeber und Politik auf, unbürokratische und unkonventionelle Lösungen für berufstätige Eltern zu schaffen.

Arbeitgeber und Politik dürfen die Kolleginnen und Kollegen jetzt nicht mit dem Problem allein lassen bzw. das Risiko auf die Beschäftigten abwälzen. Wer seine Kinder nur selbst betreuen kann, muss unter Fortzahlung des Lohns zu Hause bleiben können.

Dasselbe muss auch für Beschäftigte gelten, die in ihrer Familie Pflegeaufgaben übernehmen müssen, weil entsprechende Einrichtungen nicht mehr genutzt werden können.

EVG-Mitglieder sind in jedem Fall im Vorteil, denn sie können unter bestimmten Umständen auf die Leistungen des Fonds soziale Sicherung (FsS) zurückgreifen. Der FsS zahlt einen Kinderbetreuungszuschuss für Kinder unter 14 Jahren, der in diesem Jahr einmalig deutlich erhöht wird. Voraussetzungen: Du bist EVG-Mitglied und arbeitest in einem Betrieb, in dem der SozialsicherungsTV gilt. Nähere Informationen findest Du auf der Internetseite des Fonds soziale Sicherung.

In jedem Falle gilt: Sprecht Euren EVG-Betriebsrat und Euren Personalverantwortlichen vor Ort an!