EVG begrüßt „Gute-Kita-Gesetz“
Als einen wichtigen Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die EVG das „Gute-Kita-Gesetz“ begrüßt.
Als einen wichtigen Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die EVG das „Gute-Kita-Gesetz“ begrüßt.
„Noch immer liegt die Hauptlast bei der Pflege bei Frauen. Noch immer verdienen Frauen schlechter als Männer. Diese Ungleichheiten müssen wir beenden“, sagt Martin Burkert stellvertretender Vorsitzender der EVG.
Von Bundestag und Bundesrat wurde beschlossen, dass Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- oder Kitaschließung selbst betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können, einen teilweisen Ersatz für einen Verdienstausfall erhalten.
Eigentlich ist die Vereinbarung, die wir getroffen haben, in jedem der acht Punkte leicht verständlich und schnell umsetzbar. Trotzdem gibt es immer wieder Versuche, einzelne Regelungen anders zu interpretieren, als sie gemeint waren.
„Die EVG begrüßt die befristeten Anpassungen beim Elterngeld grundsätzlich als richtige Entscheidung“, kommentierte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert die Diskussion über rückwirkende Änderungen bei dieser Transferzahlung. Die Debatte wurde am Mittwoch im Bundestag in 1. Lesung geführt. Ein Beschluss in Bundestag und -rat steht noch aus.
„Zahlreiche Eltern wissen nicht, wie sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können, weil die Betreuung der Kinder nicht sichergestellt ist“, berichtet Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG.
Die EVG fordert die Arbeitgeber in unserem Organisationsgebiet auf, in der anhaltenden Corona-Krise ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
„Nicht erst seit der Corona-Krise wissen wir, dass es eine große Herausforderung ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen“, sagt der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert. „Gerade am heutigen Internationalen Tag der Familie müssen wir aber feststellen, dass es auch in Deutschland noch viel für Familien zu tun gibt“, so Burkert weiter.