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Steuerbefreiung für RegioTicket M 50 H/R für alle - BEV bereitet Umsetzung vor!

Der Gesetzgeber hatte zum 01.01.2019 neben der Steuerfreiheit für Job-Tickets auch eine Steuerfreiheit für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr eingeführt. Begünstigt davon ist auch das RegioTicket M 50 H/R. Das bedeutet, dass man für die Nutzung dieses RegioTickets nicht mehr prüfen muss, ob die monatliche 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge (oder der Rabattfreibetrag des § 8 Abs. 3 EstG) eingehalten wird.