Härtefallfonds Rentenüberleitung: Antragsfrist bis 31. Januar verlängert
Die Antragsstellung für den Härtefallfonds wurde bis zu 31. Januar 2024 verlängert. Der Fonds soll unter anderem Härten bei DDR-Renten abfedern.
Die Antragsstellung für den Härtefallfonds wurde bis zu 31. Januar 2024 verlängert. Der Fonds soll unter anderem Härten bei DDR-Renten abfedern.
Die Antragsstellung für den sog. Härtefallfonds ist noch bis zum 30.09.2023 möglich. Der vom Bund geschaffene Fonds soll Härten im Zusammenhang mit der Überleitung der DDR-Renten in das bundesdeutsche Rentensystem abfedern. Für die EVG ist das nur eine absolute Minimallösung. Wir fordern Betroffene dennoch auf, ihre Ansprüche zu prüfen und ggf. einen Antrag zu stellen.
In den vergangenen 30 Jahren wurden bereits große Anstrengungen unternommen, um die unterschiedlichen Lebensverhältnisse in West- und Ostdeutschland anzugleichen.
Bei der Überleitung der DDR-Renten wurden mehrere berufs- und personengruppenspezifische Altersversorgungen schlichtweg nicht berücksichtigt, darunter auch die Altersversorgung Deutsche Reichsbahn (AVDR). Die EVG und ihre Vorgängerorganisationen haben seitdem mit allen politischen und juristischen Mitteln gegen dieses Unrecht gekämpft.