
Aktionstage bei DB Regio Südbaden
Aktuelle Informationen für die Kolleg:innen bei DB Regio Südbaden - die gab es am Montag in der Einsatzstelle Singen und am Donnerstag in Basel.
Aktuelle Informationen für die Kolleg:innen bei DB Regio Südbaden - die gab es am Montag in der Einsatzstelle Singen und am Donnerstag in Basel.
Die vorletzte Etappe unserer diesjährigen Weihnachtstour führte uns in die malerische Region Harz, um den Kolleginnen und Kollegen in der Adventszeit eine vorweihnachtliche Freude zu bereiten.
Es ist gerade einmal gut ein Jahr her, da haben wir als EVG in Straßburg deutlich gemacht, dass wir das Streikrecht verteidigen werden. Zusammen mit anderen europäischen Gewerkschaften sind wir vor das Europaparlament gezogen und haben mit einer eindrucksvollen Demonstration geplante Einschränkungen verhindert. Jetzt gibt es einen neuen Vorstoß.
Das Dampflokwerk in Meiningen stellte das letzte Etappenziel der diesjährigen Sommertour dar.
Die EVG unterstützt den Apell vom Bundespräsidenten, DGB und BDA zur stärkeren Nutzung des Homeoffice während der Corona-Pandemie. „Wir appellieren an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Personalverantwortliche sowie Führungskräfte - wo immer dies möglich ist –, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in dieser Situation Homeoffice anzubieten,“ heißt es in dem Apell.
In der Einkommensrunde 2014 konnte die EVG für die Tarifkräfte des Bundeseisenbahnvermögen (BEV) unter anderem eine Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Stufen um insgesamt 5,4 Prozent erreichen.
Am Mittwoch, den 20. Juni 2018, veranstalten die EVG-Senioren Heidelberg einen Tagesausflug nach Heilbronn.
Was passiert, wenn Arbeitgeber Arbeit absagen oder Arbeit ausfällt, der Kindergarten oder die Schule geschlossen ist oder die Behörde den Betrieb stilllegt?
Eltern sollen in der aktuellen Corona-Pandemie entschädigt werden, wenn sie ihre Kinder aufgrund verlängerter Schulferien, ausgesetztem Präsenzunterricht oder Hybridunterricht zuhause betreuen müssen. Das soll aktuellen Planungen zufolge im Infektionsschutzgesetz ergänzt werden. Diese Regelung gilt weiterhin für Kinder bis zu 12 Jahren oder wenn diese behindert und hilfebedürftig sind.