Arbeitszeitausfall - Urlaubstage und Langzeitkonten - Nur DU entscheidest!

Was passiert, wenn Arbeitgeber Arbeit absagen oder Arbeit ausfällt, der Kindergarten oder die Schule geschlossen ist oder die Behörde den Betrieb stilllegt?

Bei diesen Fragen gibt es zurzeit viele richtige Antworten, die aber im Einzelfall doch nicht ganz richtig sind oder auf andere ganz bestimmte Einzelfälle bezogen sind. Auch die tarifvertraglichen Regelungen in Verbindung mit der gesetzlichen Lage spielen hier eine Rolle.Uns erreichen Anfragen, weil anscheinend immer wieder der Versuch von Personalverantwortlichen unternommen wird, für diese Zeiten den Urlaubsanspruch oder das Guthaben auf dem Langzeitkonto zu nutzen.

Wichtig ist, dass nur DU sowohl über den Urlaub als auch über das Langzeitkonto entscheidest.

Wir empfehlen deshalb grundsätzlich vor einer Entscheidung, ob man Urlaub oder Langzeitkonten für solche Zeiten verwenden soll/möchte, eine Rücksprache mit der zuständigen EVG-Geschäftsstelle zu halten. Gleiches gilt auch, wenn der Arbeitgeber Vertragsänderungen oder gar Aufhebungsverträge anbieten sollte.

Die EVG-Geschäftsstellen und wir sind per Telefon oder per E-Mail für Euch erreichbar.