Was ändert sich 2024 für Familien?

Im Bereich der Familienpolitik stehen 2024 einige Anpassungen an. Wir haben einen Blick darauf geworfen und die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Aufgrund der aktuell schwierigen Haushaltslage (final erst im Januar 2024) steht einiges noch unter Vorbehalt.

Kindergeld:

Aktuell ist 2024 keine Erhöhung des Kindergeldes geplant. 

Elterngeld: 

Die Einkommensobergrenze (zu versteuerndes Einkommen), bis zu der Elterngeld gezahlt wird, sinkt. Ursprünglich sollte dies bis zum 01.01.2024 gelten, nun ist eine stufenweise Absenkung vorgesehen: 

Bis 31.03.2024 (aktuelle Regelung): 

  • Paare: 300.000 €/Jahr  
  • Alleinerziehende: 250.000 €/Jahr  

Vom 01.04.2024 bis zum 30.04.2025:  

  • Paare und Alleinerziehende: 200.000 €/Jahr  

Ab dem 01.05.2025:  

  • Paare und Alleinerziehende: 175.000 €/Jahr  

Außerdem soll die Möglichkeit für Eltern, das Elterngeld gleichzeitig zu beziehen, verändert werden. Voraussichtlich ab April 2024 könnte dann nur noch ein Monat gleichzeitig genommen werden, allerdings mit Ausnahmen bei Mehrlingsgeburten.  

Steuerrechtliche Anpassungen – Erhöhung Freibeiträge: 

Die Anpassung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für 2024 ist schon länger vorgesehen. BEA-Freibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleiben unverändert.  

  • Grundfreibetrag:
    o Ledige: 11.604 €/Jahr (+696 €)
    o Verheiratete: 23.208 €/Jahr (+1392 €) 
  • Kinderfreibetrag:
    o 3.192 € pro Kind und Elternteil/Jahr (+180 €) 

Hinweis: Für den Kinderfreibetrag muss im Gegensatz zum Kindergeld kein Antrag angestellt werden. Es reicht in der Steuererklärung die Anlage „Kind" (Kinderberücksichtigung) auszufüllen.

  • BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf):
      o 2.928 € pro Elternteil/Jahr (unverändert)  
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende:
    o 4.260 € pro Jahr (unverändert)
    o 240 € je weiteres Kind (unverändert – auf Antrag)  

Laut Medienberichten ist eine weitere Erhöhung der Freibeträge für 2024 in der Debatte. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage ist fraglich, ob es dazu (rückwirkend) kommt. 

Kinderkrankengeld & Kinderpflege: 

Verbesserungen gibt es auch beim Kinderkrankengeld und bei der Kinderpflege. Alle Informationen dazu findet ihr im Artikel zu den Änderungen 2024 bei Pflege und Gesundheit. 

Kinderzuschlag:

Der Kinderzuschlag wurde zum 01.01.2024 deutlich erhöht, der Höchstbetrag steigt von 250 auf 292 € pro Kind/Monat.

Erhöhung Beträge für den persönlichen Schulbedarf:

Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten „Bildungspakets“ für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld/Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag/Wohngeld beziehen.  

Die Beträge erhöhen sich im Vergleich zu 2023 um etwa 12 % je Schulhalbjahr:

  •  1. Schulhalbjahr 2024: 130 € (+14 €)
  •  2. Schulhalbjahr 2024: 65 € (+7 €)  

Abschaffung Kinderreisepässe: 

Ab dem 01.01.2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Kinder benötigen nun, wie Erwachsene einen normalen Reisepass, um außerhalb der EU/Schengenraum (mit einigen Ausnahmen) zu reisen. Am besten rechtzeitig vor Reiseantritt über die Regelungen für das Urlaubsland informieren (ein Reisepass braucht ab Antragstellung min. zwei Wochen). 

Weiteres: 

Noch nicht beschlossen ist nach wie vor die Einführung des Urlaubs für den zweiten Elternteil nach der Geburt („Familienstartzeit"), dieser ist aber für 2024 angekündigt.

Bei der Umsetzung der Kindergrundsicherung gibt es im Rahmen der aktuellen Haushaltsdebatten nach wie vor große Unklarheiten. Wir informieren zu beiden Themen entsprechend weiterhin. 

Weitere Ausblicke:

Was ändert sich 2024 bei Pflege und Gesundheit? 

Das ändert sich 2024 bei Rente und betrieblicher Altersvorsorge?