(K)ein Grund zu Freude: Einigung bei der Kindergrundsicherung

Die Koalition hat sich auf ein Eckpunktepapier für die geplante Kindergrundsicherung verständigt. „Dass es hier überhaupt noch eine Einigung gab, ist erstmal positiv zu bewerten. Lange Zeit hat der zuständige FDP-Minister mal wieder blockiert“, sagt die stellvertretende EVG-Vorsitzende Cosima Ingenschay.

Die Kindergrundsicherung soll Kindergeld, Leistungen nach dem SGB II & XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie den Kinderzuschlag in einer Leistung bündeln. Neben einem einkommensunabhängigen Grundbetrag, der für alle gleich ist, soll es einen vom Elterneinkommen abhängigen gestaffelten Zusatzbetrag geben. 

„Die kommende Entbürokratisierung ist ein wichtiger Schritt, damit die Gelder dort landen, wo sie nötig sind. Das ist vor allem für Alleinerziehende wichtig, die deutlich häufiger von Armut bedroht sind“, so Nadja Houy, Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung, zu den positiven Aspekten dieser Einigung.

Aktuell sind 2,4 Mrd. Euro für die Kindergrundsicherung eingeplant. Deutlich höhere Summen waren im Vorfeld genannt worden, um effektiv gegen Kinderarmut vorzugehen. In Deutschland leben fast zwei Millionen Kinder unter 18 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft, davon etwa die Hälfte bei einem alleinerziehenden Elternteil. Deutschlandweit hat sich außerdem die Zahl der Kinder und Jugendlichen, für die ein Kinderzuschlag gewährt wurde, zuletzt um mehr als ein Viertel auf etwa 960.000 (Juli 2023) erhöht.

„Der aktuell vorgesehene Finanzierungsrahmen bleibt deutlich hinter dem zurück, was nötig wäre, um dieses Ausmaß der Kinderarmut in Deutschland effektiv zu bekämpfen. Da hätten wir uns als Gewerkschaften mehr gewünscht“, ergänzt Ingenschay. Die EVG wird weiterhin gemeinsam mit allen DGB-Gewerkschaften auf Verbesserungen in der Gesetzgebung zur Kindergrundsicherung drängen.