Verlängerung der „Besonderen Teilzeit im Alter"

Mit den Tarifverhandlungen zum Bündnis für unsere Bahn haben wir auch die weitere Verlängerung der „Besonderen Teilzeit im Alter“ durchgesetzt. Die entsprechenden Regelungen im DemografieTV gelten nun bis zum 31. Dezember 2022.

Damit kann die „Besondere Teilzeit“, ab dem Einstiegsalter von 59 Jahren, weiterhin mit 90 Prozent Entgeltausgleich in Anspruch genommen werden. Die weiteren Voraussetzungen bleiben unverändert. Diese setzen voraus, dass Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beantragung:

  • eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 20 Jahren besitzen
    und
  • zuletzt mindestens 10 Jahre eine Tätigkeit ausgeübt haben, für die sie im Kalenderjahr mindestens für 80 Stunden Erschwerniszulagen nach den jeweils geltenden tarifvertraglichen Regelungen erhalten haben
    oder
  • überwiegend besonderen äußeren Einflüssen (z. B. Wetter, Lärm, Temperatur, Atemschutz) ausgesetzt sind
    oder
  • schwerbehindert im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX sind.

Weitere Informationen rund um die Tarifrunde 2020 gibt es auf unserer Kampagnenseite.