Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW): Erfolgreicher Abschluss - EVG-Wahlmodell durchgesetzt

Nach einer erneuten Unterbrechung der zweiten Verhandlungsrunde, legte der Arbeitgeber doch noch ein verbessertes, abschlussfähiges Angebot vor.

Die Tarifkommission hat einstimmig die Annahme des
folgenden Tarifabschlusses empfohlen:

  • 3,9 Prozent lineare Erhöhung der Monatstabellenentgelte ETV BSW,
    mindestens jedoch 90 Euro rückwirkend ab 1. April 2017
  • weitere 1,3 Prozent mehr als Wahlmodell ab dem 1. Januar 2018
    - entweder als Lohnerhöhung oder
    - drei Tage zusätzlichen Urlaub oder
    - eine halbe Stunde Arbeitszeitverkürzung

Die linearen Erhöhungen gelten zeitgleich auch für die
Auszubildendenvergütungen.

Ab dem zweiten Beschäftigungsjahr und ab dem 1. Januar 2018 besteht
darüber hinaus die Wahl, sich sein Monatstabellenentgelt, die jährliche
Zuwendung und das Urlaubsgeld zukünftig in 13er, 12,5er oder 12er
Teilbeträgen auszahlen zu lassen.

EVG-Mitglieder erhalten Arbeitsbefreiung mit Entgeltfortzahlung für die
Inanspruchnahme des „Gesundheitscheck 45plus“.
In der Einkommensrunde 2019 wird über die Einführung einer
arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung (bAV) verhandelt.
Die Laufzeit beträgt 24 Monate und endet am 31. März 2019.