Sicher unterwegs: „Präventiven Beförderungsausschluss“ abschaffen? EVG warnt vor politischem Leichtsinn

An Freitag wird im Bundesrat über einen wichtigen Bestandteil der Eisenbahn-Verkehrsordnung abgestimmt: Über den präventiven Beförderungsausschluss von Personen vom Bahnverkehr. Nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums soll der entsprechende Paragraf aus der EVO gestrichen werden. Für die EVG ist das nicht nachvollziehbar und absolut inakzeptabel.

Bis jetzt regelt § 8 Abs. 2 EVO bundesweit einheitlich, dass Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder der Mitreisenden darstellen, von der Mitnahme bereits vorsorglich ausgeschlossen werden dürfen. So zum Beispiel im Fußballreiseverkehr. Problem: § 8 Abs. 2 der bundesdeutschen EVO und die Brüsseler Regelung Art. 9 Abs. 2 CIV ergänzen sich. Darin sieht das BMVI eine unnötige Doppelung und beharrt auf der Streichung.

Beförderungsbedingungen und jeweiliges Hausrecht der Bahnunternehmen reichten für gerechtfertigte Maßnahmen der EVU`s aus, argumentiert das BMVI. Beides bleibe unverändert erhalten.

Wir als EVG erkennen darin politischen Leichtsinn. Im Sinne der Beschäftigten und der Sicherheit im Bahnverkehr nehmen wir das nicht kommentarlos hin. In einem Schreiben an alle Ministerpräsidenten /-innen sowie die Verkehrsminister /-innen der Länder haben wir auf die Priorität der Regelung hingewiesen. § 8 Abs. 2 EVO muss bestehen bleiben! 

Die aktuellen Zahlen verdeutlichen leider erneut eindrucksvoll, welch große Bedeutung das Thema Sicherheit für Beschäftigte und Reisende im Schienenverkehr hat: Im Jahr 2018 kam es allein bei den Beschäftigten der Deutschen Bahn AG zu 2.642 Übergriffen auf unsere Kolleginnen und Kollegen. Selbst der federführende Verkehrsausschuss des Bundesrates empfiehlt ebenfalls, § 8 Absatz 2 EVO nicht zu streichen und bietet einen Kompromiss an: Zur Wahrung der Sicherheitsstandards solle der Absatz wortgleich in § 4 Absatz 2 EVO übernommen werden.

Wir sagen ganz klar: Sollte die geplante Streichung des § 8 Abs. 2 EVO durchgehen, macht der Gesetzgeber Gewalt, Übergriffe, Pöbeleien und Randale wieder ein Stück „salonfähiger“. Der Staat darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen und die Sicherheit von Beschäftigten und Fahrgästen dem Zufall überlassen.

Deswegen: Wir sagen NEIN! zu einer lückenhaften Gesetzgebung zu Lasten der Sicherheit & Ordnung für Kolleginnen, Kollegen und Fahrgästen. Nicht mit uns!