Maskenverweiger*innen in Bahnen: Schutz der Beschäftigten hat oberste Priorität

Der Schutz der Beschäftigten in der Corona-Pandemie hat für die EVG oberste Priorität. Hintergrund: Presseberichten zufolge überlegt die Deutsche Bahn, ihre Strafen für Maskenverweiger*innen zu verschärfen. Außerdem soll geprüft werden, ob ein Beförderungsausschluss gegen Fahrgäste verhängt werden kann, die wiederholt ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Zügen erwischt werden.

Die Zahl der Maskenverweiger*innen in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist nach den Berichten größer als bisher offiziell bekannt. Nach Angaben der Bundespolizei wurden zwischen Mitte September und Anfang Dezember fast 200.000 Menschen ohne Maske bei Kontrollen angetroffen. In den meisten Fällen wurden aber nur Ermahnungen ausgesprochen, wenn die Passagiere sofort eine Maske aufgesetzt haben.

Die zugesagte Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen in den Zügen, Bussen und auf den Bahnhöfen bei der Durchsetzung der Maskenpflicht ist aus unserer Sicht bisher ausgeblieben. Die Zahl der Übergriffe auf Zugbegleiter und die Aggressivität insgesamt wächst. 

Die Überlegungen der Bahn sind zwar nachvollziehbar, aber mit dem derzeitigen Personalbestand schlicht nicht umzusetzen. Die EVG erwartet daher von der DB AG und allen Verkehrsunternehmen die Gesundheit der Beschäftigten unter allen Umständen zu schützen: Dazu sind rechtlich gesicherte und bundeseinheitliche Regelungen notwendig und der Personalbestand muss erhöht werden. Außerdem müssen alle Sanktionen gegen Maskenverweigerer ausschließlich von der Bundespolizei durchgesetzt werden.