LVF Rheinland-Pfalz: Weichenstellungen zu alten & neuen Herausforderungen

Der Landesverband Frauen Rheinland-Pfalz traf sich zu ihrer zweiten. Klausurtagung in St. Goar, um neuen Input für die frauenpolitische Arbeit auf Landesebene zu gewinnen.

Seit der Coronapandemie steht die gewerkschaftliche Arbeit in den Frauengremien der EVG vor neuen Herausforderungen, u. a. Frauen jeden Alters für die frauenpolitische Arbeit wieder zu erreichen und zu motivieren. Vor allem fehlt es an jungen Frauen, die künftig die gewerkschaftspolitische Frauenarbeit voranbringen. 

Eine erste Maßnahme bei dieser Herausforderung ist, dass sich die Ortsfrauenleitungen Koblenz, Kaiserslautern/Westpfalz, Trier und Mainz künftig verstärkt untereinander, aber auch „landesübergreifend“ mit anderen Frauen und der EVG-Jugend vernetzen wollen und müssen. Ideen gibt es viele und einige sind bereits in „Form gegossen“ und müssen nun gemeinsam umgesetzt werden. 

Aber es wurden auch bereits erste kleine Erfolge verzeichnet. So wurde unser Antrag „Stimmenrecht für die LV-Frauen Vorsitzenden in den LV“ bereits beim Gewerkschaftstag der EVG angenommen und ist in der aktuellen Satzung umgesetzt.

Außerdem wurde zum 01.10.2023 unser Antrag LVF09 an die Bundesfrauenkonferenz in der Richtlinie gewerkschaftliche Frauenarbeit umgesetzt. Damit müssen Landesverbände spätestens zwei Wochen vor Eingabeschluss zur Kandidat:innennominierung die Landesverbände Frauen informieren. 

Aktuell im Fokus steht noch unsere Forderung zum „Kita-Qualitätsgesetz - Erweiterung der Öffnungs- und Schließzeiten vor 7:00 Uhr und nach 20:00 Uhr für schichtarbeitende Kolleg:innen“. Hier sind wir zurzeit gemeinsam mit dem DGB-Bezirksfrauenausschuss Rheinland-Pfalz&/Saarland an einer Lösungsfindung. 

Die beiden Tage der Klausurtagung in Präsenz war für die anwesenden Frauen ein sehr wertvoller und konstruktiver Austausch, um neue Ideen und neue Anregungen für die frauenpolitische Arbeit in der EVG mitzunehmen. Kolleginnen, die an der Mitarbeit interessiert sind, können sich gerne beim LVF melden.