Koalitionsvertrag: Wichtige Weichenstellungen für Vereinbarkeit(en) - mehr beim Thema Gleichstellung nötig

SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP haben sich nach wochenlangen Verhandlungen Ende November auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. „Uns freut zunächst einmal, dass gerade im Bereich Vereinbarkeit einige Veränderungen vorgesehen sind, die wir genau so gefordert hatten“, startet Martin Burkert als stellvertretender Vorsitzender positiv in die Bewertung.

So ist die DGB- & EVG-Forderung einer zweiwöchigen Freistellung für den zweiten Elternteil nach Geburt aufgenommen worden, das Basis-Elterngeld soll um einen Monat erweitert und der elternzeitbedingte Kündigungsschutz um drei Monate nach Rückkehr in den Beruf verlängert werden. 

„Richtig und wichtig ist auch, dass die Kinderkrankentage - wie von uns gefordert - erhöht werden sollen, leider ohne eine Anhebung der Altersgrenze“, schränkt Nadja Houy, Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung, hier vorsichtig ein. 

Darüber hinaus ist die vorgesehene Kindergrundsicherung aus EVG-Sicht ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut und auch der Fahrplan für eine bessere Kinderbetreuung und Bildung trifft auf Zustimmung: 

„Die Pläne sind durchaus ambitioniert. Aber wenn, wie angekündigt, das Gute-KiTa-Gesetz weitergeführt, KiTa-Plätze ausgebaut und die Bildungsausgaben hochgeschraubt werden, ließe sich einiges verbessern“, so Houy dazu. Die EVG hatte zu den Bundestagswahlen ausreichend bedarfsgerechte Kinderbetreuung über die Kernzeiten hinaus gefordert, insbesondere um Kolleg*innen im Schicht- und Wechseldienst und Alleinerziehende zu unterstützen.

Vorsichtig bleibt Burkert bei der Ankündigung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. „Das hatte auch schon die letzte Koalition vor, bevor das Vorhaben gescheitert ist. Wir warten ab und werden die Verankerung weiter lautstark einfordern.“

Hinweis: Die Bewertung zum Thema Pflege geht auch auf eine bessere Vereinbarkeit dieser ein.

Das Thema Gleichstellung ist präsent im Koalitionsvertrag, bei einigen Baustellen bleibt die Ankündigung vage und schwammig, so z.B. beim Thema Paritätsgesetz und der Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes.

„Aber es gibt auch Konkretes zu finden, wie die Ankündigungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Wir haben erst am 25.11., dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, wieder deutlich gemacht, wie ernst die Lage ist“, so der stellvertretende Vorsitzende.

Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem vor, wie von der EVG gefordert, die ILO Konvention Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt endlich (!) zu ratifizieren und eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser sicherzustellen. 

Außerdem wird das Thema reproduktive Selbstbestimmung angegangen, hier soll unter anderem der § 219a StGB, das so genannte Werbeverbot zu Schwangerschaftsabbrüchen, dass nichts weiter als ein Informationsverbot ist, endlich gestrichen werden. Diese Streichung hatten die EVG-Frauen erst vor wenigen Tagen bei der DGB-Bundesfrauenkonferenz gefordert.

Enttäuschend ist aus EVG-Sicht, dass am zweiten Führungspositionen-Gesetz nur bei Bedarf Anpassungen erfolgen sollen. „Die EVG hatte hier deutliche und baldige Verbesserungen für mehr Frauen in Führung wie die Abschaffung der 0-Prozent Zielgrößen eingefordert“, so Houy zur Beschlusslage der EVG.

„Dieser Koalitionsvertrag ist aber nicht das Ende der Fahnenstange. Wir werden neben der Umsetzung der angekündigten Vorhaben auch immer wieder einfordern, was die Gleichstellung und eine bessere Vereinbarkeit für alle Kolleg*innen voranbringt“, so Houy und Burkert in einer gemeinsamen Schlussbewertung.

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