Etappensieg im Bundesrat: Schutz vor Sozialdumping im Busverkehr in greifbarer Nähe!

Beim Thema Vergabe wurde ein wichtiger Etappensieg errungen. Eine am Freitag verabschiedete Bundesratsinitiative soll künftig Lohn- und Sozialdumping im ÖPNV eindämmen - auch bei der Ausschreibung von Buslinien. Damit wurde eine wesentliche Forderung der EVG aufgenommen.

In der Gesetzesinitiative ist festgehalten, dass Vorgaben zu sozialen Standards, Mindestentgelten, Arbeitsbedingungen und auch zum Beschäftigtenübergang künftig auch dann als wesentliche Merkmale der Verkehrsdienstleistung gelten sollen, wenn diese eigenwirtschaftlich erbracht wird.

Die EVG begrüßt die Bundesratsinitiative, mit der auch eine Forderung der EVG aufgenommen wird. Die vorgesehene Kann-Vorschrift zum Personalübergang reicht jedoch nicht aus. Der Personalübergang muss auch für Betreiberwechsel im Busverkehr verbindlich vorgeschrieben werden.

Wir fordern Bundesregierung und Bundestag auf, den Gesetzentwurf des Bundesrates zu übernehmen und um eine verbindliche Vorgabe zum Beschäftigtenübergang zu ergänzen.

Die Aufgabenträger des Busverkehrs (ÖPNV) können bei Ausschreibungen Vorgaben zur Tariftreue und zum Übergang der bisher Beschäftigten zum neuen Betreiber machen. Das regeln die EU-Verordnung 1370/2007 sowie die Tariftreuegesetze in den meisten Bundesländern.

Im Jahre 2013 wurde jedoch durch die damalige CDU/CSU/FDP-Koalition im Personenbeförderungsgesetz ein Schlupfloch zur Umgehung geöffnet: Seitdem kann ein Busunternehmen anbieten, die auszuschreibende Linie ohne Zuschüsse zu betreiben. Ein solches Angebot hat seitdem Vorrang vor jeder Ausschreibung, und in diesem Fall muss der neue Betreiber die Vorgaben der Aufgabenträger zum Schutz der Beschäftigten nicht beachten. Dem Lohn- und Sozialdumping wurden Tür und Tor geöffnet. Diese Möglichkeit will der Bundesrat mit der Initiative jetzt wieder unterbinden.