Equal Pay Day: „Wir bräuchten klare gesetzliche Vorgaben, Sanktionen und ein Verbandsklagerecht“

Der unbereinigte „Gender Pay Gap“ in Deutschland, also die Lohndifferenz zuungunsten von Frauen, liegt das vierte Jahr in Folge unverändert bei 18 %. Die Bundesrepublik gehört damit zu den Schlusslichtern in der EU. Rechnet man diese Lücke in Tage um, arbeiten Frauen ab Jahresbeginn 66 Tage „umsonst“. Der Equal Pay Day stellt diese Lücke heraus und findet dieses Jahr nur aufgrund des Schaltjahres schon am 06. März statt.

Foto: BPW Germany e.V.

„Immerhin ein wenig Abwechslung, aber kein Fortschritt beim Thema Lohngleichheit. Das liegt auch am absolut wirkungslosen Entgelttransparenzgesetz, so auch die Ergebnisse der letzten Evaluation. Wir bräuchten klare gesetzliche Vorgaben, Sanktionen und ein Verbandsklagerecht bei nachgewiesener Benachteiligung anstelle dieses zahnlosen Papiertigers“, so Nadja Houy, Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung.

„Flächendeckende Tarifverträge und eine gute betriebliche Interessenvertretung können hier hilfreich sein. In unserem Organisationsgebiet sind die Auswirkungen jedenfalls deutlich“, so Ingenschay weiter. 2023 sprach die Hans-Böckler-Stiftung von „nur“ 4 % Lohndifferenz im Personen- und Güterverkehr.

Besonders ab dem 30. Lebensjahr, zur Phase der Familiengründung, driften die Bruttostundenverdienste besonders stark auseinander. Während viele Frauen ihr Erwerbsleben für die Sorgearbeit unterbrechen und ihre Stundenlöhne nach dem Wiedereinstieg ins auf niedrigerem Niveau stagnieren, steigen sie bei Männern sogar noch an. 

„Hieran sieht man mehr als deutlich, wie ungleich die Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern verteilt ist. Eine faire Verteilung ist mehr als nötig“, so Cosima Ingenschay, stellvertretende EVG-Vorsitzende.