EVG fordert alle Arbeitgeber auf: Verantwortung übernehmen, die Krise meistern
Die EVG fordert die Arbeitgeber in unserem Organisationsgebiet auf, in der anhaltenden Corona-Krise ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Die EVG fordert die Arbeitgeber in unserem Organisationsgebiet auf, in der anhaltenden Corona-Krise ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
„Zahlreiche Eltern wissen nicht, wie sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können, weil die Betreuung der Kinder nicht sichergestellt ist“, berichtet Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG.
Die EVG hat für die Kinderbetreuung in Corona-Krisen-Zeiten weitgehende Vereinbarungen mit der DB getroffen. Bis zum 3. Mai können Beschäftigte fünf Arbeitstage bezahlte Freistellung in Anspruch nehmen. Dies ist unabhängig davon, wo die Arbeit gemacht wird.
„Die EVG begrüßt die befristeten Anpassungen beim Elterngeld grundsätzlich als richtige Entscheidung“, kommentierte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert die Diskussion über rückwirkende Änderungen bei dieser Transferzahlung. Die Debatte wurde am Mittwoch im Bundestag in 1. Lesung geführt. Ein Beschluss in Bundestag und -rat steht noch aus.
Zum 1. Juli wurde der Kinderzuschlag (KiZ) im Rahmen des sogenannten „Starke-Familien-Gesetzes“ verbessert. Diese Leistung wird zusätzlich zum Kindergeld bezahlt, wenn das Einkommen für den eigenen Unterhalt reicht, jedoch finanzielle Unterstützung für die Versorgung der gesamten Familie benötigt wird.
Als einen wichtigen Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die EVG das „Gute-Kita-Gesetz“ begrüßt.
Die deutschsprachigen Eisenbahngewerkschaften in Europa fordern bessere Arbeitsbedingungen für Frauen im Transportsektor. Hintergrund: Immer mehr gut ausgebildeter Kolleginnen verlassen die europäischen Eisenbahnbetriebe, weil sie die Bedingungen an den Arbeitsplätzen als abschreckend empfinden.