DB Vertrieb: Der Arbeitgeber zahlt Dir keine Wegezeit? Du kannst Dich wehren – so geht’s!
In schwierigen Tarifverhandlungen haben wir durchsetzen können, dass für Deinen zeitlichen Aufwand bei Wegezeiten unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zu zahlen ist. Der entsprechende Tarifvertrag ist seit dem 1.1.2020 in Kraft und wird vereinbarungsgemäß angewendet - jedoch nicht vollumfänglich bei DB Vertrieb.