Erneute Verlängerung der Freistellung zur Kinderbetreuung durchgesetzt

Ein Ende der Pandemie ist leider nicht in Sicht, stattdessen steigen die Corona-Infektionszahlen wieder rasant an. Daher hat auch der Deutsche Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite bis 24. November 2021 verlängert.

Auch wir als EVG lassen unsere Mitglieder in dieser schwierigen Zeit nicht im Stich und konnten auf Basis des Beschlusses des Deutschen Bundestages die Freistellung zur Kinderbetreuung bis 24. November 2021 verlängern.

Somit haben Eltern auch weiterhin Anspruch auf jeweils 50 Tage Freistellung bzw. 100 Tage für Alleinerziehende. Hierbei gibt es einen Entgeltausgleich von 80 Prozent des Bruttoentgeltes, jedoch maximal 100 Prozent des Nettoentgeltes.

Der EVG ist es wichtig, dass ihr euch auch weiterhin um die Betreuung eurer Kinder kümmern könnt. Die Regelungen zur Freistellung zur Pflege naher Angehöriger wurde bereits im Juni 2021 bis Dezember 2021 verlängert.

Detailliertere Informationen rund um das Thema Corona und Freistellungsansprüche findet ihr auf dieser Seite.