42 Suchergebnisse zu „Sperrliste“, #Lokführer

Lokführer: Für mehr Sicherheit und Fairness - Fahr- und Ruhezeiten kontrollieren!

Lokführer: Für mehr Sicherheit und Fairness - Fahr- und Ruhezeiten kontrollieren!

Gut so: Die SPD-Bundestagsfraktion hat jetzt zwei unserer zentralen Forderungen zur Qualifikation von Lokführern aufgenommen. Die einheitliche Mindeststandards bei der Ausbildung und die Kontrolle der Fahr- und Ruhezeiten von Lokführern. Mannheim hat gezeigt: Wir müssen dringend handeln. Schwarze Schafe unter den Eisenbahn-Unternehmen dürfen das Berufsbild Lokführer nicht kaputtmachen!

EVG fordert Anwendung des Demografie-Tarifvertrag auch für EVG-Lokführer

Die EVG hat die Deutsche Bahn aufgefordert, bis zur nächsten Verhandlungsrunde zweifelsfrei zu erklären, ob der Demografie-Tarifvertrag umgehend auch auf EVG-Lokführer angewendet werden kann. „Nachdem der Grundlagentarifvertrag ausgelaufen ist, gibt es keinen Grund mehr, unseren Lokführern unsere tarifvertraglichen Leistungen zu verweigern", machte Regina Rusch-Ziemba. Im Demografie-Tarifvertrag ist unter anderem geregelt, dass Mitarbeiter, die über viele Jahre im Schicht- und Wechseldienst tätig sind, ihre Arbeitszeit reduzieren können.

Lokführer-Infotag in Bayern

Lokführer-Infotag in Bayern

Der Lokführ-Infotag in Nürnberg ist auch in diesem Jahr wieder gut besucht. Rund 120 Lokführer haben sich dort zu der traditionellen Veranstaltung eingefunden, um über die Sicherheit im Lokfahrdienst und den Ausbildungsstandards zu diskutieren. Aber auch die Tarif- und Verkehrspolitik steht auf dem Programm. Hauptredner auf der Veranstaltung ist der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner.

Arbeitszeitregelung auch für selbstständige Lokführer!

Arbeitszeitregelung auch für selbstständige Lokführer!

Erfolg der EVG: Die Bundesregierung regelt die Arbeitszeit für selbstständige Lokführer. Sie sollen genau wie angestellte Lokführer behandelt werden. Das steht in der 11. Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) schreibt künftig vor (in § 47, Abs. 6): Eisenbahnen müssen Regelungen über die Arbeitszeit und Ruhezeit aller betrieblich eingesetzten Personen aufstellen.