Lokführer: Jetzt Farbe bekennen!

Wir DB-Lokführer in der EVG haben wieder einen eigenen Tarifvertrag - den Funktionsgruppenspezifischen Tarifvertrag 4 (FGrTV 4). Ein großer Erfolg der jüngsten Tarifrunde! Damit können wir unter das sichere Dach ALLER EVG-Tarifverträge wechseln und uns ihre Vorteile sichern.

Wir DB-Lokführer in der EVG haben wieder einen eigenen Tarifvertrag - den Funktionsgruppenspezifischen Tarifvertrag 4 (FGrTV 4). Ein großer Erfolg der jüngsten Tarifrunde! Damit können wir unter das sichere Dach ALLER EVG-Tarifverträge wechseln und uns ihre Vorteile sichern.

Aus dem DemografieTV z.B.:

  • die besseren Regelungen der Besonderen Teilzeit im Alter ab dem 59. Lebensjahr mit 90% Entgelt,
  • Anspruch auf Qualifizierung
  • Beschäftigungssicherung auch im Rationalisierungsfall, bei Vergabeverlust und bei Verlust der Tauglichkeit.

Und wir können nun auch rechtssicher vom LangzeitkontenTV der EVG profitieren! Dafür musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du in den EVG-Tarifvertrag wechseln möchtest.

Der FgrTV 4 ist auch ein klares Bekenntnis zur Tarifeinheit und Gemeinschaft aller Kolleginnen und Kollegen. Gemeinsam werden wir den Tarifvertrag nun weiterentwickeln.

Für das Schreiben an den Arbeitgeber hat deine Betriebsgruppe einen Vordruck.