Tarifeinheitsgesetz: Nur noch peinlich…
Die Deutsche Bahn will in weiteren 4 Betrieben notariell feststellen lassen, welche Gewerkschaft mehr Mitglieder hat. Denn laut Tarifeinheitsgesetz (TEG) werden dort nur deren Tarifverträge angewendet.
Die Deutsche Bahn will in weiteren 4 Betrieben notariell feststellen lassen, welche Gewerkschaft mehr Mitglieder hat. Denn laut Tarifeinheitsgesetz (TEG) werden dort nur deren Tarifverträge angewendet.
Fragen zum Mindestlohn sowie zu nötig erscheinenden Änderungen in der Entgeltstruktur standen im Mittelpunkt der vierten Station in der Veranstaltungsreihe „Tarif vor Ort“. Nach Leipzig, Nürnberg und Mainz war diesmal Cottbus im Land Brandenburg das Ziel.
Die EVG ist von den Ankündigungen von Bundesverkehrsminister Wissing und DB-Chef Lutz enttäuscht. Beide haben am Mittwoch in Berlin ihre Pläne für ein neues Hochleistungsnetz vorgestellt. Dieses Netz soll die am höchsten belasteten Schienenverbindungen in Deutschland umfassen. Diese machen aktuell rund 10 Prozent des Gesamtnetzes aus.
Die Besondere Teilzeit im Alter läuft immer in Jahresscheiben und wurde im Bündnis für unsere Bahn bis zum 31.12.2022 verlängert. Das zur Verfügung stehende Volumen stammt aus der Tarifrunde 2013 und wurde als „jährlich unbefristetes Gesamtvolumen“ vereinbart.
Am 1. März 2023 startete die neue Antragsphase beim Wo-Mo-Fonds. Beantragen könnt ihr wieder bis zu 100 Euro fürs Jobticket, also für die Fahrt zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder für die dienstliche Nutzung des privaten Internetvertrags. Die Höhe des Zuschusses ist in beiden Fällen gleich.
Mit Enttäuschung und Unverständnis hat die EVG auf die Entscheidung der Deutschen Bahn reagiert, kein neues ICE-Werk in Nürnberg zu bauen. Der EVG-Vorsitzende Martin Burkert sprach von einem „schwarzen Donnerstag für Nürnberg.“ Die Deutsche Bahn hatte am Donnerstag das Aus für das Neubauprojekt mitgeteilt.
Die EVG will die Tarifverhandlungen mit der DB AG zeitnah fortsetzen. Zum aktuellen Stand erklärt EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch:
Die EVG hat das von der Deutschen Bahn am Donnerstag vergangener Woche vorgelegte Angebot als „unzureichend“ zurückgewiesen. Der entsprechende Beschluss der zuständigen Tarifkommission ist am späten Dienstagabend einstimmig erfolgt.
Die EVG ruft ihre Mitglieder weiterhin zum 50-stündigen Warnstreik ab Sonntagabend auf. Bis zum Mittag hatte die DB noch Zeit, einen Vorschlag zur Mindestlohnthematik vorzulegen. Sie hat diese Frist allerdings verstreichen lassen.
Die DB AG hat am Samstag erklärt, dass sie unsere Forderungen zum Mindestlohn erfüllt. Auf Anraten des Arbeitsgerichts Frankfurt haben wir deshalb den Vergleich geschlossen, den Warnstreik bei der DB AG vorerst auszusetzen. Der Tarifkonflikt ist damit keineswegs beendet!