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Sonderurlaub unter Bezügefortzahlung für Bundesbeamt*innen

Wir geben an dieser Stelle einen Überblick über die Freistellungsregelungen für Bundesbeamt*innen, die coronabedingt wegen geschlossener Betreuungseinrichtungen ihre Kinder betreuen oder Angehörige pflegen müssen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat dazu Ende September ein aktualisiertes Rundschreiben veröffentlicht. Zwei zuletzt vom Bundestag beschlossene Gesetze bewirken, dass bestimmte Regelungen fortgeführt werden. Ansprüche auf Grundlage des § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz entfallen allerdings, die Regelung wird nicht fortgeführt.