Corona-Bürgertests werden verlängert - drei-Euro-Tests fallen weg

Kostenlose Corona-Bürgertests bleiben noch bis zum 28. Februar 2023 möglich, jedoch in kleinerem Umfang als bisher. Die neuen Testregelungen gelten ab Samstag.

Mit der Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung sollen besonders vulnerable Personengruppen geschützt werden. So gibt es daher weiterhin kostenlose Corona-Bürgertests für Beschäftigte, Besucher:innen, Patienten:innen und Bewohner:innen von medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Rehakliniken und für Pflege- und Behinderteneinrichtungen. 

Anspruch auf Gratis-Tests behalten auch pflegende Angehörige sowie Assistent:innen, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX). Kostenlos bleiben außerdem Schnelltests, wenn sie nötig sind, um sich aus einer Corona-Isolation frei zu testen.

Die Corona-Tests für drei Euro in offiziellen Testzentren hingegen werden gestrichen. Für drei Euro konnten sich bisher Menschen testen lassen, die eine rote Corona-Warn-App hatten. Auch vor einer Veranstaltung oder dem Besuch eines älteren Verwandten gab es die Möglichkeit eines offiziellen Schnelltests. Aus dem Bundesgesundheitsministerium heißt es, das Angebot sei wenig angenommen worden. In solchen Fällen reiche auch ein Selbsttest aus dem Supermarkt oder der Drogerie.