Maskenpflicht in Verkehrsmitteln: Entweder ganz oder gar nicht!
Die EVG fordert eine einheitliche Regelung zur Maskenpflicht in Verkehrsmitteln. Hier kann es nur das Motto geben: Ganz oder gar nicht.
Die EVG fordert eine einheitliche Regelung zur Maskenpflicht in Verkehrsmitteln. Hier kann es nur das Motto geben: Ganz oder gar nicht.
Endlich wurde die Forderung der EVG nach einheitlichen Coronaschutzregelungen im Bus- und Bahnverkehr erfüllt. Denn: Im Fernverkehr ist die Maskenpflicht mit dem 2. Februar aufgehoben.
Aufgrund der aktuellen Lage gibt von Seiten der DB AG auch bei nationalen Fahrvergünstigungen eine Kulanzregelung.
Sicherung von guten Arbeitsbedingungen, Betreuung von Mitgliedern, Perspektiven für den Schienenverkehr - das sind die Aufgaben der EVG auch in der Corona-Krise. Durch die Mai-Ausgabe der imtakt zieht sich dieses Thema wie ein roter Faden.
Die EVG fordert kostenlose Corona-Tests für alle Beschäftigten im Verkehrssektor. Eine solche Maßnahme würde den Gesundheitsschutz und das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Berufsgruppen erhöhen.
Der designierte EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel hat den Vorstand der Deutschen Bahn aufgefordert, umgehend eine tragfähige Strategie zur Überwindung der coronabedingten wirtschaftlichen Schäden im Unternehmen zu entwickeln.
Die Zuständigkeiten beim Thema Maskenpflicht stehen fest. Nicht die Beschäftigten sind verantwortlich, sondern die staatlichen Behörden. Darauf hat sich ein Runder Tisch geeinigt. Die EVG hat daran einen großen Anteil.
Das erste Bundesland schreibt das Tragen von FFP2-Masken im Nahverkehr vor. EVG-Mitglieder können die Kosten für diese Masken bis zu 125 Euro über den Fonds soziale Sicherung abrechnen!
Die Politik muss massive Maßnahmen ergreifen, damit wir der Pandemie endlich Herr werden. Dazu hat der EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel aufgerufen. Die Einstellung des Schienenverkehrs wäre aber der falsche Weg. „Man bekämpft die Pandemie nicht, indem man den Menschen die Verkehrsmittel wegnimmt.“
Die telefonische Krankschreibung für Patient*innen mit leichten Atemwegserkrankungen wird bis ins Frühjahr hinein möglich sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss, die Sonderregelung um drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern.