Kinderbetreuung und Home-Office: Keine Tricksereien! Freistellungsregelung gilt für alle Beschäftigten!
Die EVG hat für die Kinderbetreuung in Corona-Krisen-Zeiten weitgehende Vereinbarungen mit der DB getroffen. Bis zum 3. Mai können Beschäftigte fünf Arbeitstage bezahlte Freistellung in Anspruch nehmen. Dies ist unabhängig davon, wo die Arbeit gemacht wird.