So nicht! - EVG lehnt Einflussnahme durch Arbeitgeber ab

Wir verwahren uns gegen den Versuch der Beeinflussung von Betriebsratsgremien durch die Arbeitgeber! Mit dem neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass Betriebsratssitzungen auch nach der Pandemie im virtuellen Format in Ausnahmefällen durchgeführt werden können.

Voraussetzung dafür ist, dass Betriebsräte ihre Geschäftsordnung in eigener Verantwortung entsprechend anpassen. Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß des Personalbereichs der DB AG mittels eines Schreibens an die Betriebsrät*innen mehr als fragwürdig!

In diesem erlaubt sich der Arbeitgeber „einige hilfestellende Hinweise zu geben“, wie es heißt. Mit anderen Worten: der Arbeitgeber wünscht vermehrt virtuelle Sitzungen und fügt entsprechende Musterschreiben gleich bei.

Sollten wir feststellen, dass Betriebsräte zu einer virtuellen Sitzung gedrängt werden - ob aus Kostengründen oder aufgrund für den Arbeitgeber angeblich dringenden Anliegen - werden wir sofort einschreiten.