Bundeseisenbahnvermögen (BEV): Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen
Nach schwierigen Verhandlungen konnten wir für unsere Mitglieder beim BEV folgende Ergebnisse durchsetzen:
Nach schwierigen Verhandlungen konnten wir für unsere Mitglieder beim BEV folgende Ergebnisse durchsetzen:
Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen nach dem Gesetzentwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 - 2019 – 2020 zum 1. April 2019 sowie zum 1. März 2020 angehoben werden.
Der Geschäftsstellenleiter der Geschäftsstelle Mannheim, Arnold Fischer, konnte in Mannheim 120 interessierte Kolleginnen und Kollegen zur beamtenpolitischen Fachtagung begrüßen.
Beitragssenkung ab 1.1.2019 - Auf Grund der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sinken auch die monatlichen KVB-Beiträge ab 1. Januar 2019 für alle KVB-Mitglieder. Dabei wurde die Beitragsanpassung aufgrund der im Jahr 2018 erfolgten Besoldungserhöhung bereits eingerechnet. Die neue KVB-Beitragstabelle 2019 wird in Kürze veröffentlicht.
Auf Grund der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), d.h. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen zu gleichen Teilen den Krankenversicherungsbeitrag, sinken auch die monatlichen KVB-Beiträge ab 1. Januar 2019 für alle KVB-Mitglieder.
Die EVG-Tarifkommission hat dem neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten des Bundeseisenbahnvermögens (TV BEV) zugestimmt.
Im April steigen die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgung um 3,09 Prozent! Damit wird der zweite Schritt des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes umgesetzt.
Mit großer Sorge rügt die EVG die – wieder einmal – ansteigende Bearbeitungszeit der Erstattungsanträge in der Krankenversorgung. Auch der Unmut – vor allem in den Social-Media-Foren der EVG – wird immer lauter, wenn es um das Thema Erstattungszeiten geht. Wir wissen doch alle, dass die KVB mit einem geschlossenen Personalbestand den digitalen, rechtlichen und serviceorientierten Anforderungen nicht gerecht werden kann. Sorge bereitet uns die Handlungsfähigkeit einiger Abteilungen, da die Ausschreibungen der freien Dienstposten (insbesondere im gehobenen Dienst) kaum geeignete Bewerber brachten.
Der Haushaltsbereinigungsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 14. November alle angemeldeten Planstellen beim EBA zur Erfüllung der Aufgaben zugestimmt. Hierdurch kommt es zu einer Mehrung von 150 Planstellen!
Jetzt ist es amtlich: Beamt*innen und Ruhestandsbeamt*innen können den Rabattfreibetrag (§ 8 Abs. 3 EstG) auf Fahrvergünstigungen in voller Höhe in Anspruch nehmen. Auch dann, wenn die vergünstigten Tickets nicht generell den Kund*innen der DB angeboten werden.