Besoldungs- und -versorgungsanpassungen 2018 bis 2020: Abschlags-/Nachzahlung mit Bezügemonat Oktober

Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen nach dem Gesetzentwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 - 2019 – 2020 zum 1. April 2019 sowie zum 1. März 2020 angehoben werden.

Die Anhebung soll analog des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes in drei Stufen erfolgen.

Dementsprechend werden sich die Dienst- und Versorgungsbezüge wie folgt erhöhen:

  • zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent (rückwirkend),
  • zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und
  • zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent.

Der Gesetzentwurf ist inzwischen zwar vom Bundeskabinett, aber noch nicht im Bundestag beschlossen; dieser befindet sich z. Z. in der parlamentarischen Sommerpause. Das BEV und die besoldungs-/versorgungszahlenden Stellen des Bundes werden die Besoldungserhöhung und Nachzahlung - rückwirkend ab 1. März 2018 - nunmehr erst zum Oktober 2018 vornehmen. Dann werden die technischen Voraussetzungen hierfür umgesetzt sein, so dass die Zahlungen ab 30. September geleistet werden können.

Die Erhöhung sowie die Nachzahlung erfolgen gemäß dem Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2018-2019-2020 als Abschlagszahlung unter dem gesetzlichen Vorbehalt. Dies gilt auch für die Versorgungsbezüge.

Positive Entwicklung der Bundesbesoldung (siehe Grafik)
 
Die Übernahmen der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst des Bundes in den letzten Jahren haben sich auch positiv auf die Entwicklung der Beamten-Bezüge ausgewirkt. Obige Grafik verdeutlicht die Erhöhung im mittleren Dienst seit dem Jahr 2011. Auch im gehobenen Dienst sind die entsprechenden Steigerungen im Grundgehalt von rund 22 % zu verzeichnen. So stieg z. B. das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A 11 von 3.671 € auf rund 4.503 €.