KVB: Änderungen ab 2019

Beitragssenkung ab 1.1.2019 - Auf Grund der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sinken auch die monatlichen KVB-Beiträge ab 1. Januar 2019 für alle KVB-Mitglieder. Dabei wurde die Beitragsanpassung aufgrund der im Jahr 2018 erfolgten Besoldungserhöhung bereits eingerechnet. Die neue KVB-Beitragstabelle 2019 wird in Kürze veröffentlicht.

Jedoch Beitragserhöhung in der privaten Pflegepflichtversicherung
Die Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung blieben bei der GPV (Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen) im Jahr 2018 weitgehend unverändert. Insbesondere aufgrund von Leistungsausweitungen durch die sogen. Pflegestärkungsgesetze kommt es ab 1.1.2019 zu einer Beitragserhöhung. Die Höhe des Beitrags wird von der GPV festgesetzt. Dazu übersendet die GPV nähere Erläuterungen und Versicherungsunterlagen an die Beamtinnen und Beamten. Evtl. Informationen sind bei der KVB erhältlich, die im Auftrag der GPV und des BEV Leistungen der Pflegeversicherung für die KVB-Mitglieder erbringt (https://www.kvb.bund.de/DE/pflegeversicherung/pflegeversicherung.html). 

Weitere Änderungen ab 2019
Die Satzung der KVB wird auch dahingehend angepasst, dass als zusätzliche Möglichkeit - im kommenden Jahr - eine sogen. „KVB-App“ eingeführt werden kann, die ein einscannen von Rechnungen und Belegen ermöglicht. Damit kann – neben dem bisherigen Erstattungsantrag - ein Einstieg in ein papierloses Verfahren erfolgen.

Einreichungsfristen von Beschwerden
Diese werden wie folgt geändert:a) Nach Zugang der Erstattungsmitteilung wird die Frist von einem Monat auf 3 Monate verlängert, um Beschwerden an den Beschwerdeausschuss bei der Bezirksleitung zu richten.b) Wenn der bezirkliche Beschwerdeausschuss die Beschwerde abschlägig bescheidet, so ist anstatt von bisher einem Monat nun 3 Monate Zeit, die weitergehende Beschwerde an den Vorstand der KVB zu richten.c) Die weitere Beschwerde an den Vorstand ist auch dann zulässig, wenn der Beschwerdeausschuss nicht innerhalb von 6 Monaten (bisher 3 Monate) nach Eingang der Beschwerde über diese entschieden hat.Hierdurch wird ein erweiterter Zeitrahmen für eine Klärung strittiger Sachverhalte bei Abrechnungsstellen erlangt.

Die KVB informiert ihre Mitglieder ausführlich über alle Änderungen in Kürze schriftlich und auch auf der Website der KVB unter www.kvb.bund.de.