Die wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen der BEV Dienststelle Nord waren aufgerufen, ihren Besonderen Personalrat zu wählen. Von den 3.847 gültigen Stimmen entfielen 2.941 (76,45 %) auf die EVG-Liste und 906 (23,55 %) auf die GDL-Liste.
Die Reihe der Tarif-Talks ist am Mittwoch in Köln in die dritte und damit letzte Runde gegangen. Erneut haben sich zahlreiche Kolleginnen und Kollegen an der Diskussion mit der stellvertretenden EVG-Vorsitzenden Regina Rusch-Ziemba beteiligt. Was ist Dir wirklich wichtig und was wollen wir gemeinsam erreichen? Diese Fragen standen auch bei den Gesprächen in Köln im Mittelpunkt. „Wir nehmen alle Anregungen und Vorschläge der Kolleginnen und Kollegen dazu auf und werden diese anschließend in den Gremien beraten“, betonte Regina Rusch-Ziemba.
Die EVG unterstützt die Position der Bundesländer im Streit um die Regionalisierungsmittel. „Wir begrüßen, dass die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen und gehen davon aus, dass sie in dieser Auseinandersetzung hart bleiben“, sagte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner. „Ihre Position ist richtig: Die Regionalisierungsmittel müssen deutlich erhöht werden.“
Die EVG geht auch bei der Vereinbarung von innovativen Arbeitszeitmodellen neue Wege. Darauf hat jetzt die stellvertretende EVG-Vorsitzende, Regina Rusch-Ziemba hingewiesen. So wurde jüngst mit der DB Netz AG eine Pilotvereinbarung zur „Jahreseinsatzplanung" getroffen, deren Ziel es sei "eine langfristige und stabile Arbeits- und Freizeitplanung für die Mitarbeiter" zu erreichen.
Es geht um viel. Das EU-Mobilitätspaket zur Regelung des Güterverkehrs auf der Straße wird dieser Tage auf europäischer Ebene entscheidend beraten. Das Ergebnis wird nicht nur die Arbeitsbedingungen der Fahrer betreffen, sondern auch erheblichen Einfluss auf die Sicherheit auf Europas Straßen haben.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in Sachsen unterstützt den Vorstoß des sächsischen Verkehrsministers, Martin Dulig, zur Gründung einer Verkehrsgesellschaft im Freistaat.
Das BAG hat mit Urteil vom 19.12.2018 (10 AZR 231/18) entschieden, dass Überzeitzuschläge für Teilzeitbeschäftigte nicht erst dann anfallen, wenn die Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers überschritten wird.
Aufgrund einer tariflichen Regelung einer anderen Organisation, hat der Arbeitgeber in einigen Betrieben bereits mit einer Abfrage bezüglich der Überzeit aus dem Jahr 2019 begonnen. Er fragt dabei ab, ob man die Überzeit ausgezahlt, in die betriebliche Altersvorsorge bAV einbringen oder in das Langzeitkonto Lzk übertragen möchte.
Aachen, Düren, Köln, Bonn, Köln-Deutz, Siegburg, Essen, Hamm, Dortmund, Hagen, Wuppertal… das liest sich wie eine Rally quer durch das bevölkerungsreichste Bundesland. Und das war es auch: „An jedem der genannten Bahnhöfe haben wir hochinteressierte Kolleginnen und Kollegen getroffen“, erzählen Anita Schmidt und Garvin Zell, beide Gewerkschaftssekretäre in NRW.