GBM Gleisbaumechanik Brandenburg GmbH - EKR 2018 – Auftaktverhandlung
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat die Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde 2018 für ihre Mitglieder bei der Gleisbaumechanik Brandenburg aufgenommen.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat die Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde 2018 für ihre Mitglieder bei der Gleisbaumechanik Brandenburg aufgenommen.
Du findest, dass die Themen der Fachgruppe Ingenieure oder die der Fach- und Führungskräfte nicht ausreichend in die aktuellen Tarifverhandlungen eingeflossen sind? Kein Problem, denn wir nehmen unser EVG-Verhandlungsteam beim Wort.
Die Mitgliederbefragung zur EVG-Tarifrunde DB AG 2025 ist abgeschlossen. Wir laden euch herzlich ein, die Vorstellung der Ergebnisse per Livestream zu verfolgen.
Die KVB-Beihilfe bei stationärem Krankenhausaufenthalt wurde erheblich gekürzt: Seit 1. August 2024 gilt bei der Wahlleistung „Unterkunft“ - also der Wahl einer Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer (Tarifstelle 8.6) - eine Beihilfe-Obergrenze von maximal 41,43 Euro pro Tag.
Letztmalig veranstaltete der bisherige EVG-Berufsgruppensprecher Georg Huber am Montag in Offenburg einen Informationstag für die EVG-Lokführer aus den Bereichen DB Fernverkehr, DB Cargo und DB Regio.
Die EVG hat für ihre Mitglieder bei der DB AG beim letzten Tarifabschluss ebenfalls vereinbart, dass weitere 1,6 Prozent Entgelt ab 01. Mai 2016 zur Auszahlung kommen. Da wir auch eine soziale Komponente mit vereinbart hatten, sind das mindestens 40 €.
Nichts ging mehr am Montag am Standort Regensburg von DB Intermodal Services. Damit haben wir der Arbeitgeberseite deutlich gezeigt: Wir lassen uns nicht spalten!
Die Jugend- und Auszubildenden-Vertretung Netz Hamm hatte zur Neugestaltung des Tunnelportals an der Banningstraße eingeladen.
Am Donnerstag war die EVG-Geschäftsstelle Leipzig in Halle und Magdeburg unterwegs und besuchte die Azubis vor Ort. Mit dabei: die Jugend- und Auszubildendenvertretung von DB Cargo Halle.
Das Finanzamt Frankfurt am Main III hat sich Ende Juni zur noch ausstehenden Anfrage des Bundeseisenbahnvermögen (BEV) in der Versteuerungsthematik geäußert. Die Anfrage ergab sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 26.06.2014, VI R 41/13. Mit ihr sollte geklärt werden, ob Nah- und Fernverkehrstickets weiter unterschiedlich zu bewerten sind oder der im Urteil angesprochene Rabattfreibetrag gemäß § 8 Abs. 3 EStG in Höhe von 1.080 EUR für alle Tickets gleichermaßen gilt.