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DB AG: EVG gewinnt erste Klage zum Langzeitkontentarifvertrag

DB AG: EVG gewinnt erste Klage zum Langzeitkontentarifvertrag

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus 2017 (Urteil vom 11. Juli 2017 – 1 BvR 1571/15) gibt es die Aussage, dass bestimmte Tarifverträge, trotz Tarifeinheit, nicht verdrängt werden. Die Verdrängung darf sich nicht auf „längerfristig angelegte tarifliche Ansprüche erstrecken, auf die sich Beschäftigte in ihrer Lebensplanung typischerweise einstellen und auf deren Bestand sie vertrauen können.“

„Eine neue goldene Ära der Schiene schaffen wir nur, wenn alle Mitarbeiter wieder mit Stolz sagen können: Das ist meine Bahn!“

„Eine neue goldene Ära der Schiene schaffen wir nur, wenn alle Mitarbeiter wieder mit Stolz sagen können: Das ist meine Bahn!“

Die EVG hat ihre Forderungen nach einem Gesamtkonzept für die Schiene bekräftigt. In einem Interview mit dem Tagesspiegel sagte der EVG-Vorsitzende und Aufsichtsratsvize der DB AG, Torsten Westphal: „Wichtig ist, jetzt eine Gesamtstrategie zu entwerfen und sie politisch zu flankieren. Wir brauchen einen Masterplan zur Umsetzung und mit dem Bekenntnis, dass die Schiene das Rückgrat der Mobilität in Deutschland ist und alles dafür getan wird.“