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„Die Instandhaltung muss in den Werken der Deutschen Bahn erfolgen.“

„Die Instandhaltung muss in den Werken der Deutschen Bahn erfolgen.“

„Wenn die Deutsche Bahn neue Züge bestellt, muss klar sein, dass deren Instandhaltung in den Werken der Deutschen Bahn erfolgt, nicht beim Hersteller oder anderswo. Wenn es jetzt an Kapazitäten fehlt, dann müssen diese so schnell wie möglich wieder aufgebaut werden“. Diese klaren Worte fand der neue Vorsitzende der EVG, Torsten Westphal, auf der Betriebsversammlung der DB Fahrzeuginstandhaltung im Werk Kassel.

DB AG: EVG gewinnt erste Klage zum Langzeitkontentarifvertrag

DB AG: EVG gewinnt erste Klage zum Langzeitkontentarifvertrag

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus 2017 (Urteil vom 11. Juli 2017 – 1 BvR 1571/15) gibt es die Aussage, dass bestimmte Tarifverträge, trotz Tarifeinheit, nicht verdrängt werden. Die Verdrängung darf sich nicht auf „längerfristig angelegte tarifliche Ansprüche erstrecken, auf die sich Beschäftigte in ihrer Lebensplanung typischerweise einstellen und auf deren Bestand sie vertrauen können.“