Warnstreiks: Wie ist das nun… mit Geld und Arbeitszeit beim Warnstreik?

Derzeit versuchen manche Arbeitgebervertreter, Kolleg:innen von weiteren Warnstreiks abzuhalten. Ihr Argument: Für Warnstreiks wird dir Entgelt abgezogen. In der Tat ist Streikzeit keine Arbeitszeit und wird daher auch nicht bezahlt. Was die AG-Vertreter aber verschweigen: Dem steht eine Reduzierung der individuellen Jahresarbeitszeit gegenüber, die sich für die Beschäftigten positiv auswirkt.

Denn bei der Deutschen Bahn gibt es eine Jahresarbeitszeit (JAZ). Die Zeit, an der du an Warnstreiks teilnimmst, wird von deinem individuellen JAZSoll abgezogen. Und wer ein vermindertes JAZ-Soll hat, kommt schneller in den Bereich der Überzeit. Beispielsweise erhältst du dann früher die Überzeitzulage oder kannst die Überzeit ins Langzeitkonto einzahlen lassen.

Wenn du an den Warnstreiks teilgenommen hast, solltest du genau deine Abrechnungen prüfen. Wurde evtl. Geld abgezogen, aber deine JAZ nicht reduziert? Oder gab es andere Unregelmäßigkeiten? Dann wende dich umgehend an deine:n Personaler:in und informiere deinen Betriebsrat und deine EVG-Geschäftsstelle. Die Abrechnung muss korrigiert werden.

Auf keinen Fall kann der Geldabzug ein Argument sein, nicht an Warnstreiks teilzunehmen. Die Arbeitgeber lassen nichts unversucht, unsere Streikbereitschaft zu brechen. Damit dürfen sie nicht durchkommen!