Veto gegen Auszahlung leistungsbezogener Gehaltsbestandteile bei DB AG

Die EVG wird in den kommenden Aufsichtsratssitzungen im DB-Konzern ihr Veto gegen die Auszahlung leistungsbezogener Gehaltsbestandteile (sog. Boni) für Vorstände und Organmitglieder einlegen. Hintergrund: Unsere Forderung, das System der leistungsbezogenen Bezahlung grundlegend neu zu ordnen, ist bisher nicht umgesetzt worden.

„Inwiefern jemand variable Gehaltsbestandteile bekommt, muss gerecht und nachvollziehbar sein“, sagt der EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel.

Bereits beim Abschluss des „Bündnisses für unsere Bahn“ hat die EVG gefordert, das bestehende Erfolgsbeteiligung-System der Deutsche Bahn AG zu überarbeiten. Bisher hängen Jahresabschlussleistungen und Erfolgsbeteiligungen auch von Faktoren ab, die die Mitarbeiter*innen selbst gar nicht immer direkt beeinflussen können, so z.B. die Senkung des CO2-Ausstoßes der Bahn. „Wir müssen jetzt die Grundlagen schaffen, das ab 2022 anders zu regeln“, so Hommel. 

Es geht hierbei um rund 20.000 Beschäftigte. Wir wollen für sie die Jahresabschlussleistung in Fixgehalt umwandeln und damit ihr Einkommen sichern. Diese Kolleginnen und Kollegen haben, wie alle anderen Beschäftigten auch, unter komplizierten Bedingungen der Pandemie hervorragende Leistungen erbracht und die Mobilität in Deutschland unter komplizierten Bedingungen aufrecht erhalten. Sie sind Eisenbahnerinnen und Eisenbahner. Eine Spaltung der Bahn-Beschäftigten werden wir nicht zulassen, auch nicht eine Spaltung in „Oben“ und „Unten“.