TV EXPRESS Fernverkehr und TV EXPRESS S-Bahn Hamburg: Verbesserungen durchgesetzt

In den Verhandlungen zur Tarifrunde DB AG 2018 konnten wir u.a. auch für die Tarifverträge TV EXPRESS Fernverkehr und TV EXPRESS S-Bahn Hamburg deutliche Verbesserungen erzielen.

Nachdem wir 2016 in den Funktionsgruppenspezifischen Tarifverträgen (FGr-TVe) die Deckelung des Schicht-Zusatzurlaubes aufheben konnten, haben wir nun auch in den Tarifverträgen EXPRESS hierzu eine neue adäquate Staffelung durchsetzen können:

  • Ab 2019 wird neu pro Kalenderjahr Zusatzurlaub nach folgender Staffel gewährt:
    - ab der 129. bis zur 150. Schicht im Kalenderjahr statt bisher 2 Tage, neu 4 Tage Zusatzurlaub,
    - ab der 151. Schicht im Kalenderjahr statt bisher 4 Tage, neu 6 Tage Zusatzurlaub und neu
    - ab der 170. Schicht im Kalenderjahr 7 Tage Zusatzurlaub
  • Für Arbeitnehmer ab dem vollendeten 55. Lebensjahr erhöht sich der erworbene Anspruch um einen weiteren Tag. Neu können somit bis zu 5 Tage mehr Zusatzurlaub erreicht werden.
  • Wegen falscher Tarifauslegungen in den Werken, haben wir in den FGr-TVen Klarheit bezüglich der Anwendung der jeweiligen Tarifregelungen für "Normalschichtleistende" und "Dauernachtschichtleistende" geschaffen.

Der TV EXPRESS Fernverkehr und der TV EXPRESS S-Bahn Hamburg werden zum 1. Januar 2019 befristet mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019 wieder in Kraft gesetzt. Dann laufen sie wieder ohne Nachwirkung aus.