Testpflicht für Reise-Rückkehrende: Ja. Kontrolle durch Beschäftigte: Nein.

Bund und Länder wollen neue Einreiseregelungen für Urlaubsrückkehrer*innen. Einreisen darf nur, wer vollständig gegen Corona geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Und kontrollieren sollen das - die Beschäftigten.

Die EVG warnt davor, die Kontrollen auf das Zugpersonal abzuwälzen! Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter waren und sind keine Maskenpolizei und sie sind auch keine Corona-Test-Kontrolleure.

Die Durchsetzung von Gesetzen ist Aufgabe des Staates. Die Kontrolle, ob Reisende ihre Impfung, ihre Genesung oder einen Negativtest vorweisen können, ist somit Aufgabe der Bundespolizei.

Wir werden als EVG sicherstellen, dass auf die Beschäftigten der EVU keine Aufgaben abgeschoben werden, für die sie nicht ausgestattet sind!