Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW): Tarifabschluss durchgesetzt

Nach schwierigen Verhandlungen konnte die EVG in der 4. Verhandlungsrunde einen guten Tarifabschluss für ihre Mitglieder erreichen. Es gibt mehr vom EVG-Wahlmodell. Neu eingeführt wird eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge sowie eine Sonntagszulage.

Die EVG-Tarifkommission hat einstimmig die Annahme des folgenden Abschlusses empfohlen:

  • 420 Euro Einmalzahlung (Azubi 180 Euro), für die Monate April bis September 2019
    Auszahlung im Oktober 2019.
  • 2,5 Prozent lineare Entgelterhöhung ab dem 1. Oktober 2019.
  • 1,3 Prozent ab 1. Januar 2021 als ein Mehr vom EVG-Wahlmodell. Die Umsetzung erfolgt in Form des ganzen EVG-Wahlmodells. Mitte 2020 kann man dann für 2021 wählen zwischen 2,6 Prozent lineare Entgelterhöhung oder 6 Tage zusätzlichen Urlaub oder 1 Stunde Arbeitszeitverkürzung.
  • Die linearen Entgelterhöhungen in Höhe von 2,5 Prozent zum 1. Oktober 2019 und 1,3 Prozent zum 1. Januar 2021 gelten analog auch für die Ausbildungsvergütungen.
  • Ab dem 1. Juli 2020 Einführung einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge(bAV) in Höhe von 2 Prozent mindestens 50 Euro plus 10 Prozent Bonus.
  • Ab dem 1. Juli 2020 Einführung einer Sonntagszulage in Höhe von 1 Euro pro Stunde.
  • Wegfall der Entgeltgruppen E 03 und E 04 im ETV FE. Mindesteingruppierung somit E 5. Darüber hinaus wird eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe bis Ende März 2020 die bestehenden Entgeltgruppenverzeichnisse und -strukturen überarbeiten.
  • Es besteht Einvernehmen, dass in der nächsten Einkommensrunde über die Einführung eines Zeitguthaben-Tarifvertrags verhandelt wird.

Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis 30.09.2021